Internetportal zur Verbesserung des Bewusstseins über den Boden

Zur Verbesserung des Bodenbewusstseins hat der Bundesverband Boden e.V. (BVB) das Internetprojekt http://www.bodenwelt.de geschaffen, das vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aus den Mitteln der Sonderbriefmarke "Der Boden lebt" gefördert wurde. Erstellt wurde das Internetportal von der ahu AG.

Ziel des Projekts ist die interaktive Vermittlung von Bodenwissen als Beitrag zur Umweltbildung und Aktivierung des Bodenbewusstseins in der Öffentlichkeit. Dabei wird in Anlehnung an die Erkenntnisse aus der Umweltpädagogik die Schönheit des Bodens visuell erlebbar gemacht. Zusätzlich soll aufgezeigt werden, welche Konsequenzen aus dem sorglosen Umgang mit Boden resultieren und wie ein "bodenloser" Zustand vermieden werden kann.

Das Modul "Bodenschätze" zielt darauf, den Blick für neue Horizonte zu öffnen. Einen zentralen Baustein von „bodenwelten.de“ bilden virtuelle Boden-Exkursionen, die den Nutzern die Möglichkeit geben, über eine spezielle Menüleiste Böden zu untersuchen. Der Begriff Bodenschätze knüpft hierbei an die gängige Vorstellung von Rohstoffen an, um dann die Bedeutung des Bodens, wie man ihn täglich erleben kann, aufzuzeigen.

Das Modul "Bodenlos" verdeutlicht, dass der Boden durch eine nachlässige Nutzung auch verloren gehen kann. Die Konsequenzen sind Bodenverdichtung, Bodenversiegelung und Bodenerosion. So erfährt der Nutzer beispielsweise, dass in intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebieten Deutschlands ein jährlicher Bodenabtrag von ca. 20 Tonnen pro Hektar Ackerfläche ermittelt wurde. Das sind im Durchschnitt 55 kg pro Hektar täglich.

Weitere Module gibt es zu den Themen "Bodenwert", "Boden Kunst", "Bodenerlebnis" und "Boden Schule".

Ein virtuelles "Bodennetzwerk" bietet schließlich eine Plattform für ein Diskussionsforum und Hinweise auf Initiativen und Veranstaltungen, durch die Projekte vernetzt werden können. Eine umfassende Link-Sammlung verweist hierbei auf wichtige Adressen rund um den Boden. (SR)

Quelle: H&K 03-3-195

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