Zusammenwirken von Bundesgütegemeinschaft und Bodenschutz

Der Bodenschutz wurde in den letzten Jahren als eigenständiges Sachgebiet des Umweltschutzes durch das Bundesumweltministerium und die Länderarbeitsgemeinschaft Boden (LABO) unter Mitwirkung des Bundesverbandes Boden e.V. profiliert. Wichtige rechtliche Stationen dieser Entwicklung sind:

  • Gesetz zum Schutz des Bodens (BBodSchG vom 17.03.1998)
  • Bioabfallverordnung (BioAbfV vom 28.09.1998)
  • Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung (BBodSchV 12 07.1999), dort speziell: § 12 Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Bioabfällen auf oder in (nicht der Bioabfallverordnung unterliegenden) Böden
  • Hinweise zum Vollzug der Bioabfallverordnung (vom 24.08.2000) Vollzugshilfe zu § 12 BBodSchV (vom 11.09.2002)


Die freiwillige Gütesicherung von Bioabfallkomposten durch die Bundesgütegemeinschaft ist in diesem Rahmen als ein wichtiger Beitrag zum Bodenschutz gewertet worden.

Auf Grundlage dieser Anerkennung hat sich seit 1997 eine konstruktive Zusammenarbeit von Gremien der Bundesgütegemeinschaft und der regionalen Gütegemeinschaften (v.a. Gütegemeinschaft Kompost Berlin/Brandenburg/ Sachsen-Anhalt mit verschiedenen Gremien des Bodenschutzes entwickelt.

  • Die Ziele der Bundesgütegemeinschaft wurden im Rahmen dieser Zusammenarbeit auf folgende Schwerpunkte ausgerichtet:
  • Gesicherte Aufrechterhaltung und angemessene Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft organischer Abfälle und Naturstoffe.
  • Gleichstellung der Bewertungsgrundlagen von Bioabfällen mit denen für Mineraldüngemittel, Wirtschaftsdünger und Klärschlamm.
  • Darstellung der freiwilligen Gütesicherung als ein wichtiges Element zur Deregulierung im Umweltschutz bei gleichzeitiger Verbesserung des Qualitätsmanagements bei der Herstellung von Dünge- bzw. Bodenverbesserungsmitteln aus Bioabfällen.
  • Nachweisführung und Anerkennung von Gewährleistungsmöglichkeiten bei der Bioabfallkompostierung in gütegesicherten Produktionsanlagen.
  • Bewertung von Komposten und anderen organischen Dünge- und Bodenverbesserungsmitteln durch Kombination von Nutzwert- und Vorsorgekriterien.
  • Bestimmung von Aufwandmengen nach guter fachlicher Praxis, differenziert nach Landwirtschaft, Landschaftsbau und Substratwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung der Humuswirkungen sowie Harmonisierung der Anwendungsvorgaben im Vergleich zu anderen Materialien.

Die langjährige Zusammenarbeit von Vertretern der Bundesgütegemeinschaft mit Gremien und Vertretern des Bodenschutzes ist von einem stetigen Aufeinanderzugehen geprägt. Differenzstandpunkte wurden durch abgestimmte Lösungen zunehmend ausgeräumt. Die breite Öffnung für Einzelfall- und Sonderlösungen sowohl in der Bioabfallverordnung als auch in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung hat die dazu erforderliche Basis geboten.

Auch bei den derzeitig heiß diskutierten Grenzwertvorschlägen von BMU und BMVEL für Bioabfälle, Klärschlämme und Wirtschaftsdünger deuten sich zielführende Lösungsansätze an. Die Bundesgütegemeinschaft Kompost wirkt entsprechend ihren Möglichkeiten auf ausgewogene Regelungen hin.

Die heutige Anerkennung der o.g. Zielstellungen der Bundesgütegemeinschaft durch den Bodenschutzes ist positiv. Die drei erstgenannten Schwerpunkte können als erfüllt angesehen werden:

zu 1: Die getrennte Sammlung und Kompostierung von Bioabfällen ist als Er folg der Kreislaufwirtschaft unstrittig und soll weiter ausgebaut werden.

zu 2: Der Bodenschutz hat die Gleichstellung von Bewertungsgrundlagen für die Anwendung von Bioabfällen, Wirtschaftsdüngern und Klärschlämmen voll integriert.

zu 3: Die Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. ist als Träger einer bundesweiten Selbstregulierung zur Gewährleistung einer bodenschutzgerechten Bioabfallverwertung bestätigt.

Hinsichtlich der drei letztgenannten Zielstellungen kann folgende Zwischenbilanz gezogen werden:

zu 4: An der Nachweisführung von Gewährleistungsgrenzen wird derzeit intensiv gearbeitet. Dazu haben sich das Umweltbundesamt Berlin (UBA) und die Bundesgütegemeinschaft über die gemeinsame Durchführung eines F&E-Vorhabens zum Thema „Neubewertung von Kompostqualitäten“ verständigt. Die Ergebnisse des ersten Teilvorhabens werden im Frühjahr verfügbar sein. Sie dienen der Überprüfung der aktuellen Grenzwertdiskussionen mit dem Ziel, die getrennten Sammlung und Kompostierung von Bioabfällen abzusichern. Bis zur Vorlage dieser gemeinsamen Untersuchungsergebnisse sind aus der Sicht der Bundesgütegemeinschaft strittige Diskussionen wenig zielführend, da sie ohne eine belastbare Bewertungsgrundlage geführt werden müssten. In einem zweiten Teil werden dann (bis Ende des Jahres) regionalspezifische Einflüsse (geogen oder anthropogen) untersucht.

zu 5: In Bezug auf die 5. Zielstellung hat die Bundesgütegemeinschaft bereits vor längerer Zeit das Vorsorge-Nutzen-Verhältnis als geeignete Bewertungsgrundlage entwickelt und in der RAL Gütesicherung Gärprodukte erstmals eingeführt. Die Einbindung eines solchen allgemeinen Bewertungsmaßstabes in die Kooperation mit dem Bodenschutz steht allerdings noch aus. Bei der Nutzwertbestimmung sind dabei auch unterschiedliche Anwendungszwecke (z.B. regelmäßige (Nach-)Düngung oder einmalige Bodenverbesserung) zu differenzieren und entsprechend zu berücksichtigen.

zu 6: Last not least gilt dies auch für die Entwicklung von Anwendungsvorgaben für Komposte unter besonderer Einbeziehung der Humuswirkungen im Sinne des Bodenschutzes. Zu diesem Thema wird die Bundesgütegemeinschaft die schon begonnenen Aktivitäten zur Kompostanwendung im Landschaftsbau mit der FLL (Normenorganisation für den Landschaftsbau) weiterführen. Ferner wird sie sich in eine VDLUFA- Projektgruppe zur Humusbilanzierung einbringen und darüber hinaus mit den Fachbereichen Abfallwirtschaft und Bodenschutz des Umweltbundesamtes sowie dem Bundesverband Boden zusammenarbeiten.Zusammenfassend ist die seit 1997 bestehende Mitwirkung der Bundesgüte-gemeinschaft zu Fachthemen des Bodenschutz sehr erfolgreich. Die Bundesgütegemeinschaft hat sich im Sinne des Bodenschutzes profiliert. Die im Rahmen der Gütesicherung erbrachten Vorleistungen fließen in Bodenschutz bezogene Bewertungen ein.Zugleich ist eine Reihe weiterführender Herausforderungen zu bewältigen. Dies wird durch eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Gremien und Vertretern des Bodenschutzes und der Abfallwirtschaft bei BMU und UBA erreicht werden. Darüber hinaus werden die bestehenden Verbindungen zum BMVEL und zum VDLUFA intensiviert. Die Geschäftsstelle der Bundesgütegemeinschaft wird die Anforderungen entsprechend ihren Möglichkeiten absichern und damit auch künftig einen Beitrag zur Absicherung der stofflichen Bioabfallverwertung im Sinne des Bodenschutzes leisten.Eine Bewertung aller bisherigen Ergebnisse aus der 6-jährigen Zusammenarbeit ist, bei aller Aufregung der zurückliegenden Monate wegen restriktiver Grenzwertvorschläge von BMU und BMVEL, insgesamt als Erfolgsstory zu bezeichnen. Ein Dilemma wären dagegen eine Konfrontation, bei der die Vermittlung verschiedener Sichtweisen nicht mehr funktionieren würde. Schutz und Pflege des Bodens sind schließlich das Hauptanliegen einer wohl verstandenen Humuswirtschaft und damit der Mitglieder der Bundesgütegemeinschaft. (RH/KE)

Quelle: H&K: 03-1-41

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