Entsorgungspreise steigen - ein Vorteil für die getrennte Sammlung von Bioabfällen

Die seit 1. Juni geltende Bestimmung, nur noch vorbehandelte Abfälle abzulagern, führt inzwischen bundesweit zu Engpässen bei der Annahme von Gewerbeabfällen in Müllverbrennungsanlagen. Wie eine Umfrage des europäischen Wirtschaftsdienstes (Euwid) ergeben hat, sind die Vorbehandlungspreise binnen weniger Wochen auf rund 170 € je t und mehr gestiegen.

Die Anlagen sind durch die Entsorgung von Hausmüll bereits übervoll, heißt es. Gelegentlich werden sogar vereinbarte Kontingente nicht mehr bedient oder zumindest nicht zu den vereinbarten Konditionen. Seitens der Müllverbrennungsanlagen wird gesagt, dass die Entsorgung von Hausmüll Vorrang habe. Die Situation wird noch dadurch verschärft, dass die neuen Sortieranlagen (MBA) Schwierigkeiten haben. So sind Anlagen erst zum 1. Juni in Betrieb gegangen und haben noch Anlaufprobleme; geplante Kontingente könnten daher nicht realisiert werden.

Probleme gibt es vor allem mit gemischten Siedlungsabfällen mit hohem Organikanteil. Hier wäre eine verstärkter Getrenntsammlung und stoffliche Verwertung, auch im Bereich der Gewerbeabfälle sinnvoll. Bei Abfällen, die sich als Ersatzbrennstoff vermarkten lassen, gibt es dagegen derzeit keine Probleme. Aus Nordrhein-Westfalen wird berichtet, dass man sich binnen 6 Wochen inzwischen in der 4. Preisrunde befinde. Die Ab-Stationspreise werden auf 170 € beziffert, wobei aber auch von Preisen von 200 € je Tonne die Rede ist. Es gebe nun tatsächlich einen Grund, die Gewerbeabfallverordnung mit ihrem Getrenntsammelgebot einzuhalten, ist zu hören. Als die Müllbunker leer waren, sei das Gebot zur Getrennthaltung nicht gefragt gewesen. Aufgrund der Veränderungen zum 01. Juni 2005 müssen die Kunden jetzt mit deutlich höheren Entsorgungspreisen rechnen. Dies macht verstärkte Getrennterfassung an den Anfallstellen interessanter.

In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass im Bereich des Hausmülls und der hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen die kostenneutrale Einführung der Biotonne in ländlichen Erfassungsgebieten ab einer Behandlungskostendifferenz von ca. 25 € je Tonne und in städtischen Strukturen ab einer Differenz von rund 60 € je Tonne möglich ist. Die Behandlungskostendifferenz bezeichnet dabei den Unterschied der Behandlung durch Kompostierung und den Beseitigungsverfahren (Verbrennung oder MBA). Ist die Differenz der Behandlungskosten für die jeweilige Gebietsstruktur höher, ist die separate Erfassung und stoffliche Verwertung von Bioabfällen trotz höherer Aufwendungen bei der Sammlung kostengünstiger. Eine ausführliche Darstellung dieser Sachverhalte ist unter dem Button News, Datei "Biotonne auf dem ökologischen Prüfstand" auf der BGK Internetseite. dokumentiert. (KE)

Quelle: H&K 2/2005, S.108

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