EU-Kommission leitet Bodenschutzpolitik ein

Als Reaktion auf die Besorgnis zunehmender Bodenverschlechterung in der Europäischen Union strebt die Europäische Kommission an, in den nächsten Jahren eine umfassende Bodenschutzpolitik zu etablieren. Als erster Schritt wurde nunmehr die Mitteilung "Hin zu einer spezifischen Bodenschutzstrategie“ [KOM(2002) 179 endg. vom 16.04.2002] veröffentlicht.

Im Mai 2001 hatte die Kommission bereits darauf hingewiesen, dass die Bodenverluste und der Rückgang der Fruchtbarkeit zu den Hauptgefahren für eine nachhaltige Entwicklung gehörten, da dadurch die Nutzbarkeit der Agrarflächen in Frage gestellt werde. Vor diesem Hintergrund sieht das sechste Umweltaktionsprogramm der Kommission eine spezifische Strategie für den Bodenschutz vor, bei dem besondere Aufmerksamkeit den Maßnahmen zur Verhütung von Erosion, Bodenverschlechterung und Verlust an organischer Substanz sowie Wüstenbildung gilt.

In der Mitteilung der Kommission werden die Funktionen und die für die Politik relevanten Merkmale des Bodens, die wichtigsten Bedrohungen und die bisherige EU-Politik in diesem Bereich dargestellt. Ziel der Mitteilung ist es, das politische Engagement für den Bodenschutz weiterzuentwickeln und somit in den nächsten Jahren einen umfassenderen und systematischeren Bodenschutz zu ermöglichen.

In der Mitteilung zum Bodenschutz stellt die Kommission den Boden als schutzbedürftiges Umweltmedium neben Wasser und Luft. Die Mitteilung benennt Schritte, die der Kommission im Hinblick auf einen umfassenderen Bodenschutz in Zukunft erforderlich erscheinen.

Es gebe Anzeichen für eine Gefährdung des Bodens durch verschiedene menschliche Tätigkeiten, erklärt die Kommission in ihrer Mitteilung. Eine Verschlechterung führe dazu, dass der Boden seine Funktionen nicht mehr wahrnehmen könne, und in der Endphase Wüstenbildung einträte. Zu den Gefahren für den Boden zählten die Erosion, ein Rückgang der organischen Substanz, lokale und diffuse Verunreinigungen, Versiegelung und Verdichtung, ein Rückgang der biologischen Vielfalt und die Versalzung.

Diese Gefährdungen seien nicht überall in Europa in gleichem Maße gegeben, doch es deute viel auf eine Zunahme der Degradationsvorgänge hin, und zwar sowohl in den gegenwärtigen Mitgliedstaaten als auch in den Beitrittsländern. Durch die Klimaänderungen dürfte dieser Qualitätsverlust nach Ansicht der Kommission noch verschärft werden.

Den verfügbaren Daten lasse sich entnehmen, dass bei etwa 16 % der Fläche der Europäischen Union (über 50 Mio. ha) eine Bodenverschlechterung zu verzeichnen sei. In den Bewerberländern betrage der Anteil etwa 35 %, wird in der Mitteilung der Kommission weiter ausgeführt.

Im Jahre 2004 will die Kommission eine definitive Strategie für den Bodenschutz vorlegen. Im Rahmen verschiedener politischer Instrumente der Gemeinschaft werden auf der Grundlage der vorhandenen Kenntnisse zusätzliche Initiativen zum Bodenschutz ergriffen. So wird im Laufe des Jahres 2003 die Kommission eine Änderung der Klärschlamm-Richtlinie mit einer Senkung der zulässigen Obergrenzen für Schadstoffe in Klärschlamm vornehmen, und den Geltungsbereich der Richtlinie möglicherweise auf alle Flächen, auf denen Klärschlamm ausgebracht wird, und auf weitere Arten von Klärschlämmen ausweiten.

Bis Ende 2004 soll eine Richtlinie für Komposte und sonstige Bioabfälle mit dem Ziel erarbeitet werden, Verunreinigungen zu kontrollieren und auf die Verwendung zertifizierter Kompostierungsverfahren hinzuwirken.

Die Richtlinien sind nach der Verabschiedung in deutsches Recht umzusetzen. Um Verunsicherungen der Anlagenbetreiber durch unnötig häufige Änderungen der Rechtsgrundlagen zu vermeiden, wäre es zu begrüßen, wenn die gesetzgeberischen Aktivitäten in Deutschland parallel und in Abstimmung mit der Entwicklung auf europäischer Ebene durchgeführt werden.

Die Kommission plant für das Jahr 2003 weiterhin eine Konferenz über Bodenerosion und das damit zusammenhängende Problem des Rückgangs an organischer Substanz. Die Konferenz soll für alle Beteiligten aus der Gemeinschaft und den Beitrittsländern sowie anderer Mittelmeerstaaten ein Forum bieten, die Fortschritte und Probleme bei der Bekämpfung von Bodenerosion darzustellen. Auf der Konferenz sollen ferner die Lage bezüglich der organischen Substanz und Maßnahmen zum Ausgleich der Verluste und zur Erhöhung des Anteils an organischer Substanz im Boden erörtert werden.

Die Ergebnisse der Konferenz sollen in einer weiteren, geplanten Mitteilung der Kommission über Bodenerosion, den Verlust an organischer Substanz und über die Schadstoffbelastung der Böden einfließen. Die Mitteilung soll detaillierte Empfehlungen für künftige Maßnahmen und Aktionen enthalten. Dazu werde nach Auffassung der Kommission auch eine vollständigere Übersicht über das Ausmaß der Schadstoffbelastung der Böden in der jetzigen und der künftigen erweiterten EU benötigt.

Für Mitte 2004 ist die Erstellung eines Fortschrittsberichtes geplant. Außerdem wird die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, den Beitrittsländern und den betreffenden Partnern die Voraussetzungen dafür schaffen, dass im Jahr 2004 Rechtsvorschriften für ein Bodenüberwachungssystem vorgeschlagen werden können. Die Bodenüberwachung soll Informationen über den Umfang und die Entwicklung weit verbreiteter Gefahren und die Grundlage für präzisere politische Maßnahmen liefern.

Die Kommission ersucht das Europäische Parlament und den Rat, das vorgelegte Konzept für den Bodenschutz zu billigen.

Die Mitteilung der Kommission ist unter der Internet-Adresse http://europa.eu.int/comm/environment/agriculture/soil_protection.htm verfügbar. (SR)

Quelle: H&K 02-3-222

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