Beitrag der Bundesgütegemeinschaft Kompost zum vorsorgenden Bodenschutz

Auf dem Workshop der Ministerien für Umwelt (BMU) und Landwirtschaft (BMVEL) zum Thema „Gute Qualität und sichere Erträge“ am 28.08.2002 in Berlin stand der vorsorgende Bodenschutz im Mittelpunkt der Diskussion. Das Gebot der Vermeidung des Entstehens schädlicher Bodenveränderungen wurde von allen Beteiligten als eine bestimmende Zielstellung gesehen.

Darüber hinaus sind nach Auffassung aller Beteiligten die Ziele des vorsorgenden Bodenschutzes sowie die Ziele einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft miteinander zu vereinen.

Bei aller Einigkeit über die Zielstellungen bestehen aber erhebliche Meinungsdifferenzen über den richtigen Weg dahin. Das betrifft sowohl die theoretischen Lösungsansätze als auch deren praktische Auswirkungen. Während die aktuelle Diskussion zum Thema „Gute Qualität und sichere Erträge“ allein um Schadstoffgrenzwerte kreist, sind seit geraumer Zeit auch weitergehende Strategien der umweltgerechten Bewertung von Bodenverbesserungs- und Düngemitteln im Gespräch.

Die Bundesgütegemeinschaft Kompost hat sich in diese Entwicklung in 2000 mit der Einführung des Vorsorge-Nutzens-Verhältnisses eingebracht. Das Konzept ist im Internet unter www.Kompost.de und dort unter Infodienst / Humuswirtschaft / 02-1-001 „Nutzwertindex: Eine Methode zur einheitlichen Bewertung von organischen Bodenverbesserungs- und Düngemitteln“ zu finden.

Bei dieser Bewertungsmethode erfolgt eine Abwägung zwischen Nutzen- und Vorsorgeansprüchen. Der Nutzen ist nicht an mittlere Bedarfskennziffern von Standorten oder Nutzpflanzen gebunden, sondern nach pflanzenaufnehmbaren und bodenverbessernden Bestandteilen unterteilt. Das entspricht den Grundsätzen der traditionellen Düngerlehre, die von Pflanzen- und Bodendüngern spricht. Mit dieser Herangehensweise wird der kleinste gemeinsame Nenner für die breit gefächerten Anforderungen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und des Landschaftsbaus an den Nutzwert von Düngern und Bodenverbesserungsmitteln beschrieben.

Das von der Bundesgütegemeinschaft Kompost entwickelte und eingeführte Vorsorge-Nutzen-Verhältnis stellt eine Produktbewertung dar, ohne die spezifischen Anwendungsbedingungen vorgeben zu müssen. Die vielfältigen Anwendungsbedingungen sind zu speziell, um sie als allgemeines Bewertungsmaß für Dünger und Bodenverbesserungsmittel vorzuschlagen.

Für jeden durch wertgebende und vorsorgebestimmende Inhaltsstoffe gekennzeichneten Dünger oder Bodenhilfsstoff sind dem Anwender Empfehlungen für deren nutzbringende und schadlose Anwendung beizugeben. Das geschieht konkret für standortbezogene Bodenuntersuchungsergebnisse und Kulturanforderungen, so wie es die Düngeverordnung für die Landwirtschaft und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung für nichtlandwirtschaftliche Flächennutzungen verlangen.

In der Verbindung von allgemeiner Produktbewertung und spezieller Anwendungsempfehlung wird die Bundesgütegemeinschaft Kompost mit ihren RAL-Gütesicherungen einen erweiterten Beitrag zur guten fachlichen (und damit auch bodenschutzgerechten) Praxis leisten. Mit dem Konzept werden darüber hinaus eine verwirrend große Anzahl „neuer Grenzwerte“ vermieden.

Zusammenfassend will die Bundesgütegemeinschaft Kompost den Anforderungen an eine produkt- und bodenschutzgerechte Bewertung von Dünge- und Bodenverbesserungsmitteln auf 2 Wegen entsprechen:

  • Die Produkte werden zunächst nach ihren wertgebenden Inhaltsstoffen bewertet. Es erfolgt eine Abwägung von erwünschten und unerwünschten Inhaltsstoffen. Der daraus resultierende Nutzwertindex ist ein einheitlicher Bewertungsmaßstab für alle Produkte. Anwendungsbezogene Berechnungen (z.B. Aufwandmengen nach bestimmten Nährstoffgehalten) werden bei der Produktbewertung an dieser Stelle bewusst vermieden.
  • Die Anwendung der Produkte muss nach guter fachlicher Praxis erfolgen. Die Bemessung der Aufwandmenge richtet sich nach dem spezifischen Bedarf sowie den Vorsorgeanspüchen des konkreten Standortes und Anwendungszweckes. Hierzu werden dem Produkt alle erforderlichen Berechnungsgrundlagen mit auf den Weg zu geben. Die Anwendung nach guter fachlicher Praxis erfolgt gemäß DüV. Hier sind vom Anwender schlagspezifische Berechnungen durchzuführen, die auch als Beratungsdienstleistungen angeboten werden.


Die Vorgehensweise soll nicht die nach den Rechtsbestimmungen (BioAbfV, AbfKlärV, DüMV, BBodSchV) geltenden Schwermetallgrenzwerte für Dünge- und Bodenverbesserungsmittel ersetzen. Sie ergänzt diese vielmehr. Die Funktion der Grenzwerte bleibt erhalten. Ihre Funktion ist die Unterscheidung zwischen prinzipiell verwertbaren und prinzipiell nicht verwertbaren Stoffen. Mehr kann das „Instrument Grenzwert“ nicht leisten. Die Bestimmung der Grenzwerte erfolgt in der Regel unter Vorsorgeaspekten nach dem Prinzip „so niedrig wie möglich, so hoch wie nötig“. Dazu ist eine realistische Einschätzung von Vermeidungspotentialen sowie die Berücksichtigung der für Qualitätsmanagement- und Gütesicherungssysteme statistisch berechenbaren Gewährleistungsgrenzen erforderlich.

Eine vergleichende Prüfung der praktischen Bedeutung unterschiedlicher Bewertungsmethoden für organische Dünger und Bodenverbesserungsmittel (derzeit liegen Konzepte von UBA, VDLUFA und BGK vor) wird noch in diesem Jahr in einem Projekt zur Auswertung des Datenbestandes der Bundesgütegemeinschaft erfolgen. Dieses Projekt wird gemeinsam von Umweltbundesamt und der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. betrieben. In einer ersten Stufe erfolgen Ableitungen zur Produktgüte von Bioabfallbehandlungsanlagen. Anschließend werden die gütegesicherten Anlagen geogenen und anthropogenen Regionen bzw. Bewirtschaftungsgruppen zugeordnet und so bestehende Einflüsse von Standort- und Bewirtschaftungsbedingungen auf die Kompostgüte nachgewiesen.

Die Bundesgütegemeinschaft Kompost wird die weitere Entwicklung ihrer vorsorgebestimmten Gütesicherung bei Bioabfallprodukten u.a. an den Ergebnissen des gemeinsamen Forschungsprojektes ausrichten. (KE/RH)

Quelle: H&K 02-3-209

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