Merkblatt zum Bau und Betrieb von landwirtschaftlichen Biogasanlagen in NRW

Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) hat gemeinsam mit den zuständigen nachgeordneten Behörden und dem Fachverband Biogas e.V. ein "Merkblatt zur Errichtung und zum Betrieb von Biogasanlagen im landwirtschaftlichen Bereich" erstellt. Stand des Merkblattes ist der 18.09.2002.

Das Merkblatt konkretisiert die Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen im Bereich der Landwirtschaft. Dabei werden Vorgaben für die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden sowie die Anlagenbetreiber aus den Bereichen Abfallwirtschaft, Düngemittelrecht, Immissionsschutz, Wasserwirtschaft, und Sicherheitstechnik aufgezeigt. Das Merkblatt soll dazu dienen, eine einheitliche Umsetzung der an die Anlagen zu stellenden Anforderungen zu gewährleisten.

Damit ergänzt das Merkblatt den gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport zur "Zulässigkeit von Biogasanlagen, Immissionsschutzrechtliches und Bau-Genehmigungs-Verfahren" vom 23.01.2002. Dort sind insbesondere bauplanungsrechtliche Belange geregelt, darunter auch die Fragen der Privilegierung im Außenbereich.

Mit der landesweiten Vereinheitlichung der Anforderungen an das Bauplanungsrecht und nun auch an den Bau und den Betrieb von Biogasanlagen, seien die Grundlagen für die Nutzung dieser regenerativen Energiequelle in Nordrhein-Westfalen erheblich verbessert worden, so die Umweltministerin Bärbel Höhn. Das neue Merkblatt ist unter der Internetadresse www.munlv.nrw.de abrufbar. Der Gemeinsame Runderlass vom 23.01.2002 kann ebenfalls dort eingesehen werden.

Bestellung der schriftlichen Fassung des Merkblattes: Infoservice des MUNLV, Schwannstr. 3, 40476 Düsseldorf, Tel.: 0211/45 66-666, Fax: 0211/45 66-388, E-mail: infoservice@munlv.nrw.de. (SR)

Quelle: H&K 4/2002, S.272

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