Geruchsbelästigungen bei der Anwendung von Frischkompost

Frischkompost ist hygienisiertes, aber noch in intensiver Rotte befindliches oder zur intensiven Rotte fähiges organisches Material zur Bodenverbesserung und Düngung. Frischkompost entspricht den Rottegraden II oder III der Güte- und Prüfbestimmungen des RAL. Frischkomposte werden vor allem in der Landwirtschaft aufgrund ihrer Nährstoffwirkung eingesetzt. Es handelt sich dabei jedoch nicht um einen ausgereiften Fertigkompost (Rottegrade IV oder V).

Bei und nach der Ausbringung von Frischkompost kann es aufgrund der biologischen Charakteristik des Materials zu Geruchsemissionen kommen. Auch bei der Anwendung landwirtschaftseigener tierischer Düngemittel, z. B. Gülle, ist dies häufig der Fall. Solche Geruchsbelästigungen können zu einem erheblichen Akzeptanzverlust für den Einsatz solcher Stoffe führen.

Um Geruchsbelästigungen zu vermeiden, wird empfohlen, den Zeitpunkt der Anwendung von Frischkompost so zu wählen, dass dieser im Rahmen von Maßnahmen der Bodenbewirtschaftung nach der Ausbringung direkt oberflächlich eingearbeitet werden kann (z. B. mit Grubber, Scheibenegge etc.) (KE)

Quelle: H&K 4/2000, S.240

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