Neuausrichtung der Agrarförderung beschlossen

Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) hat am 29. Juni 2001 die Förderungsgrundsätze des Rahmenplans 2002 bis 2005 der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) beschlossen. Nach dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2002 stellt der Bund dafür insgesamt rund 1,8 Milliarden DM zur Verfügung. Folgende zentrale Zielsetzungen und Inhalte sind in den Förderungsgrundsätzen enthalten:

  • Mit dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm soll u. a. die Anwendung von Produktionsstandards oberhalb der gesetzlichen Normen im Umwelt- und Tierschutzbereich beschleunigt und zu einer Diversifizierung landwirtschaftlicher Einkommensquellen beigetragen werden. Gleichzeitig wird die Förderung von Investitionen an eine artgerechte und flächengebundene Tierhaltung geknüpft. Dies soll dazu beitragen, geschlossene Nährstoffkreisläufe auf den Betrieben zu erzielen. So setzt die Investitionsförderung die Einhaltung einer gewissen Viehdichte pro Hektar (2 GVE pro ha selbst bewirtschafteter Fläche) voraus. Bei Überschreitung der Viehdichte ist der Nachweis einer ausgeglichenen Nährstoffbilanz erforderlich.
  • Die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten wird stärker an nachhaltiger und standortangepasster Landbewirtschaftung ausgerichtet. Auch hier ist die Zulage mit dem Ziel verbunden, geschlossene Nährstoffkreisläufe auf den Betrieben durchzusetzen.
  • Die Prämien für die Umstellung und Beibehaltung des ökologischen Anbaus werden deutlich erhöht. Bereits ökologisch wirtschaftenden Betrieben, die zusätzlich an Agrarumweltmaßnahmen teilnehmen, kann eine Umstellung auf die verbesserte Förderung ermöglicht werden.
  • Darüber hinaus gibt es besondere Zuschüsse für Investitionen im Öko-Landbau, für Investitionen in artgerechte Tierhaltung, für Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen sowie für die Erschließung zusätzlicher Einkommensquellen im außerlandwirtschaftlichen Bereich.
  • Zusätzlich wird die Förderung der Verarbeitung und Vermarktung ökologisch und regional erzeugter Produkte deutlich verbessert, insbesondere durch eine verbesserte Förderung der Neugründung wie auch der Arbeit von Erzeugerzusammenschlüssen. Dies soll dazu beitragen, dass sich ökologisch wirtschaftende Betriebe besser am Markt etablieren können.


Mit dem Beschluss über die Neuausrichtung der Agrarförderung werde die Agrarwende entscheidend vorangebracht, so Bundesverbraucher-ministerin Renate Künast. Mit den Finanzmitteln aus dem Bundeshaushalt erhalte der ökologische Landbau weit intensive Förderung als bisher. Zusätzlich würden dem konventionellen Anbau Anreize gegeben, höhere Standards beim Umwelt- und Tierschutz zu beachten als dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft vom 29. Juni 2001. (SR)

Quelle: H&K 3/2001, S.177