Information für öffentliche Ausschreibungsstellen zur RAL-Güte

Damit sich öffentliche Ausschreibungsstellen umfassend über den RAL-Gütegedanken informieren können, hat das RAL jetzt einen Informationsflyer erarbeitet. Der Flyer enthält wichtige Informationen für die täglichen Ausschreibungstexte und erläutert ausführlich die Gründe, die bei der Suche nach verlässlichen Qualitäten für die Berücksichtigung von RAL-Gütezeichen bei der öffentlichen Ausschreibung sprechen. Dazu zählen insbesondere:

  • Eindeutige Lieferbedingungen
    RAL-Gütezeichen kennzeichnen solche Produkte und Dienstleistungen, die nach hohen, festgelegten Qualitätskriterien hergestellt oder angeboten werden. Seit über 78 Jahren haben RAL-Gütezeichen in der Welt der Produktkennzeichnungen eine Alleinstellung. Kein anderes Zeichen ist mit einem RAL-Gütezeichen vergleichbar. RAL-Gütezeichen sind stets Kollektivmarken, und die jeweiligen Güteanforderungen sind herstellerneutral definiert. Sie sind der Ausweis einer jeden RAL-Gütesicherung. RAL-Gütesicherungen entstehen in einem breit angelegten RAL-Anhörungsverfahren, in das betroffene Fach- und Verkehrskreise eingeschaltet werden. Sie sind kartell- und wettbewerbsrechtlich geprüft.
  • Kosteneinsparung
    Güte- und Prüfbestimmungen bilden die Grundlage einer RAL-Gütesicherung. Hier wird das Güteniveau, die Bedingungen der Erstprüfung und der regelmäßigen Eigen- und Fremdüberwachungen festgelegt. Die objektiven Güte- und Prüfbestimmungen werden neutral überprüft und sind jedermann frei zugänglich. Die Güte- und Prüfbestimmungen sind verlässliche Garanten für eine hohe Produkt- und Dienstleistungsqualität, die auch der öffentlichen Hand Kosten spart, da keine weiteren Prüfungen zur Qualität notwendig sind.
  • Verlässlichkeit durch neutrale Fremdüberwachung
    Durch eine Erstprüfung, laufende Eigenüberwachung und neutrale Fremdüberwachung wird die gleich bleibende Güte von Produkten und Dienstleistungen sichergestellt. Die Gütegemeinschaften beauftragen für die Erstprüfung und Fremdüberwachung anerkannte und neutrale Prüfinstitute oder Sachverständige/Sachkundige, die den Güteausschüssen der Gütegemeinschaften über die Ergebnisse der Prüfungen berichten. Die Güteausschüsse der Gütegemeinschaften sind unabhängige Kontrollgremien und stellen die ordnungsgemäße Abwicklung und die Verlässlichkeit der Güteüberwachung in der Praxis sicher.
  • Ahndung bei Verstößen
    Werden die Anforderungen der jeweiligen RAL-Gütesicherung von den Gütezeichenbenutzern nicht erfüllt, werden von der Gütegemeinschaft Ahndungsmaßnahmen eingeleitet, die von Verwarnungen bis hin zum Entzug des Gütezeichens führen. Jeder, der ein Gütezeichen benutzt, muss sich regelmäßigen Fremdprüfungen unterziehen. Der Güteausschuss der Gütegemeinschaft überwacht die Zeichenbenutzer mit Hilfe von Fremdprüfungen daraufhin, dass sie die Gütezeichensatzung und die Durchführungsbestimmungen einhalten.
  • Verlässliche Bieterqualifikation und Auftragvergabe
    Die in den Güte- und Prüfbestimmungen festgelegten Anforderungen werden von den Gütezeichenbenutzern erfüllt. Sie sind somit für den Auftraggeber die verlässliche Grundlage für die gewünschte Bieterqualifikation. Ausschreibungsverfahren werden dadurch verkürzt und kostengünstiger. Jeder, der die Güte- und Prüfbestimmungen nachweislich erfüllt und das Satzungswerk der Gütegemeinschaft anerkennt, kann das Gütezeichen erwerben und seine Bieterqualifikation erleichtern.


Der Informationsflyer für öffentliche Ausschreibungsstellen kann unter der Internet-Adresse www.RAL.de - Quicklinks - Gütesicherungen - Neues aus der Welt der Gütesicherungen - Sonderveröffentlichungen heruntergeladen werden.

Weitere Informationen: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., Siegburger Str. 39, 53757 Sankt Augustin, Tel.: 02241/16 05-0, Fax: 02241/16 05-11, E-mail: RAL-Institut@RAL.de, Internet: www.RAL.de. (SR)

Quelle:H&K 4/2004, S.237

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