Beitrag für ein Regelwerk für Bodenmaterialien

Im Jahr 2000 wurde auf Initiative der Bundesgütegemeinschaft Kompost bei der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) eine Arbeitsgruppe „Bodenmaterialien“ eingerichtet. Ziel der gemeinsamen Arbeitsgruppe war es, mit dem Landschaftsbau ein abgestimmtes Regelwerk zum Thema „Umweltbestimmungen für Bodensubstrate im Landschaftsbau“ zu erarbeiten. Dieses sollte dann als Grundlage für Güte- und Prüfbestimmungen einer RAL-Gütesicherung genutzt werden.

Ergebnis der Arbeitsgruppe war ein Richtlinienvorschlag, der im Hinblick auf eine daraus ableitbare Gütesicherung für Bodenmaterialien folgende wesentlichen Inhalte aufweist:

  • Richtwerte für wertgebende Inhaltsstoffe (organische Substanz, Pflanzennährstoffe u.a.) und Merkmaleigenschaften (z.B. Feinanteil, pH-Wert) für hergestellte Bodenmaterialien (jeweils getrennt nach Unter- und Oberböden),
  • Ableitung der Anforderungen aus den landwirtschaftlichen und gärtnerischen Vorgaben zur guten fachlichen Praxis der Düngung und Bodenbewirtschaftung und Anpassung an die Bedingungen der Bodenmaterialherstellung für den Landschaftsbau,
  • Einbeziehung der Anforderungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung inkl. Vorschläge zur Vorgehensweise bei Bodenmaterialien, die Vorsorgewerte nach § 9 Absatz 1 BBodSchV überschreiten.


Als zentrales Problem einer Gütesicherung stellte sich dabei heraus, dass in städtischen Regionen mit sandigen Böden über 80 % der im Landschaftsbau repräsentativ untersuchten Bodenmaterialien (Sandböden) die Vorsorgewerte der BBodSchV nicht eingehalten können. Erforderlich ist daher zunächst eine Novellierung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) mit dem Ziel der Neubestimmung von Vorsorgewerten für urbane Böden (z.B. Flächen im baurechtlichen Innenbereich).

Die angesprochenen Aspekte wurden in der Ausgabe 2/04 des Informationsdienstes Humuswirtschaft & KomPost der BGK ausführlich erörtert. Die Bundesgütegemeinschaft hatte damals beschlossen, die Arbeiten an einer Gütesicherung für Bodenmaterialien einzustellen, weil wegen der Rechtsbestimmungen kein frei handelbares und einsetzbares Produkt definierbar ist.

Nach Abstimmungen mit der FLL wurde nunmehr vereinbart, zumindest die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeitsgruppe zu einem Regelwerk zu veröffentlichen. Autoren sind der Leiter der FLL Arbeitsgruppe, Prof. Dr. Roth Kleyer, FH Wiesbaden, LG Vegetationstechnik sowie das Mitglied des Bundesgüteausschusses der Bundesgütegemeinschaft Kompost, Dr. Jürgen Reinhold.

Der Entwurf des Regelwerkes (unveröffentlichter Gelbdruck) kann hier unter dem Titel „Landschaftsbau und Bodenschutz – Lösungen gefragt“ heruntergeladen werden. Weitere Information: Dr. Reinhold, Email: juergen.reinhold(at)potsdam.de. (KE)

Quelle: H&K 1/2005, S. 52

Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

Von-der-Wettern Str. 25
D-51149 Köln-Gremberghoven

Telefon +49 (0) 22 03 / 358 37 - 0
Telefax +49 (0) 22 03 / 358 37 - 12
E-Mail: info(at)kompost.de