Die Hinweise beziehen sich v.a. auf folgende Punkte:
- Geltungsbereich der EU-HygieneV 1774/2002
- Zulassung von Biogas- und Kompostierungsanlagen
- Zuordnung einzelner tierischer Nebenprodukte in die drei Kategorien der EU-HygieneV
Über die wesentlichen Punkte aus dem Papier wurde bereits in der Humuswirtschaft und KomPost Ausgabe 01/04 berichtet. Um den Beitrag zu lesen, bitte >>hier<< klicken.
Das Papier entstand in einem Arbeitskreis, in dem neben den o.g. Ministerien auch Behördenvertreter einiger Bundesländer sowie die Bundesgütegemeinschaft Kompost, der Fachverband Biogas und der Deutsche Bauernverband vertreten waren. Ziel des Arbeitskreises war es, die im Vollzug aufgetretenen unterschiedlichen Interpretationen der EU-HygieneV kurzfristig zu vereinheitlichen und Hilfestellung zu unklaren Punkten bereitzustellen. (KI)