Gesunde Nahrungsmittel und landbauliche Klärschlammverwertung sind kein Widerspruch

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA, vormals ATV) warnt vor zu raschen Schlüssen aus den jüngsten Klärschlammuntersuchungen in Nordrhein-Westfalen und mahnt eine sorgfältige Bewertung an. „Mit Klärschlämmen gelangen viele teils hochtoxische Substanzen auf unsere Felder“, sagt das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) des Landes Nordrhein-Westfalen. Hintergrund ist eine umfangreiche Untersuchung des Landesumweltamtes über die Gehalte organischer Schadstoffe in Klärschlämmen.

Die DWA stellt dazu fest, dass die Qualität unserer Lebensmittel hohe Aufmerksamkeit erfordert. Selbstverständlich ist über die Nahrungsmittelqualität hinaus auch der nachhaltige Schutz unserer Böden und Gewässer sicherzustellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass kein Düngemittel schadstofffrei ist und sich die in Klärschlämmen nachgewiesenen organischen Schadstoffe auch in anderen Düngemitteln oder Wirtschaftsdüngern finden. Aus Sicht der DWA ist es in diesem Zusammenhang nicht nachvollziehbar, dass das Ministerium bereits von einer Gefährdung von Nahrungsmitteln und Grundwasser ausgeht, obwohl überhaupt keine Bewertung der Messergebnisse erfolgt ist. Insbesondere eine mögliche Gefährdung von Nahrungsmitteln wurde von Experten bereits auf der vom Bundesumweltministerium im Oktober 2001 gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft durchgeführten wissenschaftlichen Anhörung tatsächlich ausgeschlossen.

Die DWA spricht sich daher dafür aus, dass die veröffentlichten Daten in fachlich korrektem Zusammenhang nicht nur dargestellt, sondern auch bewertet werden. Unter Experten besteht breiter Konsens, dass eine akute Gefährdung durch die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung nicht besteht. So zeigen umfangreiche Studien auf europäischer Ebene, dass die Gehalte organischer Schadstoffe in den meisten kommunalen Klärschlämmen einer ökologisch sinnvollen Verwertung nicht entgegenstehen. Die europäische Kommission spricht sich daher weiterhin deutlich für die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlämmen guter Qualität aus und fordert in den Entwürfen zur Novellierung der EG-Klärschlammrichtlinie geeignete Maßnahmen der Qualitätssicherung.

Die DWA hat diesen Ansatz einer differenzierten Betrachtung gemeinsam mit dem Verband Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten (VDLUFA) aufgegriffen. Die beiden Fachverbände bieten mit dem System „Qualitätssicherung landbaulicher Abfallverwertung (QLA)“ ein praxistaugliches Instrument an, um eine umweltverträgliche Verwertung geeigneter Schlämme sicherzustellen.

Auch der Verein zur Gütesicherung von Veredelungsprodukten aus Abwasserschlämmen (VGVA) und die Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) bieten im Verbund eine auf Klärschlammkomposte begrenzte Gütesicherung (RAL-GZ 258) an. Kernpunkt dieser Gütesicherung ist eine kontinuierliche Qualitätsverbesserung der Humusdünger, die meist auf Basis von Gemischen aus entwässertem Klärschlamm guter Qualität sowie strukturreichen Grünabfällen hergestellt werden. Die in der RAL-Gütesicherung enthaltene Pflicht zur Kompostierung schafft ein Produkt, das nicht nur hygienisiert ist, sondern in vielen seinen Eigenschaften sowie in seiner Anmutung so verändert ist, dass es in einem sehr weiten Anwendungsspektrum eingesetzt werden kann. Da viele organische Schadstoffe durch die aerobe Behandlung abgebaut oder reduziert werden können, verspricht man sich auch in diesem Punkt Qualitätsverbesserungen und ein nochmals geringeres Risikopotential.

Weiter Information: DWA, Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, Telefon: 02242/872-0, Fax: 02242/872-135, E-Mail: info@dwa.de, Internet: www.DWA.de. Studie „Abfälle aus Kläranlagen in Nordrhein Westfalen – Teil D – Organische Schadstoffe in Klärschlämmen aus der kommunalen Abwasserbehandlung“ Bezug: Infoservice des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums (MUNLV), E-Mail: infoservice@munlv.nrw.de  (KE)

Quelle: H&K 1/2005, S. 53

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