Aspekte zum neuen EEG

Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurde am 1. Juli 2008 vom Bundesrat endgültig verabschiedet und tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft. Neben den Veränderungen der Grundvergütungssätze haben sich auch die aufbauenden Zusatzvergütungen (Boni) und Voraussetzungen ihrer Gewährung verändert. Aus dem sehr umfänglichen Regelwerk werden im Folgenden einige Punkte herausgehoben, die bei der Verwertung von Biomasse in Biogas- bzw. Vergärungsanlagen von besonderem Interesse sind...

 

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