Arbeitstägliche Aufzeichnungen der Mietentemperaturen sind in der Kompostierung ein entscheidender Hygienenachweis. Durch Vorlage der entsprechenden Temperatur-/Zeitprotokolle ist die Einhaltung der Vorgaben an die indirekte Prozessprüfung nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 BioAbfV zu belegen. Über einen möglichst zusammenhängenden Zeitraum von 2 Wochen muss dazu eine Temperatur von > 55°C bzw. alternativ über einen Zeitraum von 1 Woche über 65°C (bei geschlossenen Anlagen 60° C) einwirken...
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