Ausbringung von Gärrückständen und Kompost im Winter

In weiten Teilen Deutschlands ist der Boden jetzt noch gefroren. Für die Anwendung von Dünger, somit auch von Kompost und Gärrückständen, sind in dieser Situation besondere Vorgaben der Düngeverordnung zu beachten.

Grundsätzlich muss der Boden bei der Anwendung von Düngern mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff (> 1,5 % Gesamtstickstoff in der Trockenmasse) oder Phosphat (> 0,5 % Gesamtphosphat in der Trockenmasse) aufnahmefähig sein. Das schließt eine Anwendung auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen und durchgängig höher als 5 cm mit Schnee bedeckten Flächen aus. 100 % der Gärrückstände und rund dreiviertel der Komposte zählen zu diesen Düngern. Nur ein Viertel der Komposte sind Dünger ohne wesentliche Nährstoffgehalte und dürfen z.B. auf gefrorenem Boden ausgebracht werden. 

Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

Von-der-Wettern Str. 25
D-51149 Köln-Gremberghoven

Telefon +49 (0) 22 03 / 358 37 - 0
Telefax +49 (0) 22 03 / 358 37 - 12
E-Mail: info(at)kompost.de