Im Rahmen der Praxisseminare der Bundesgütegemeinschaft Kompost zum Thema Novelle der Düngemittelverordnung war u.a. die Frage aufgeworfen worden, ob die Verweise der geltenden Klärschlammverordnung (AbfKlärV) auf die Liste zulässiger Ausgangsstoffe/Mischkomponenten gemäß den Tabellen 11 und 12 der „alten“ Düngemittelverordnung (DüMV) noch Bestand haben können, weil die zulässigen Stoffe in der novellierten Fassung der DüMV nunmehr in den Tabellen 7 (Hauptbestandteile) und 8 (Nebenbestandteile) des Anhanges 2 DüMV enthalten sind...
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