Neuer EAK: Besteht Handlungsbedarf für Kompostierungs- und Vergärungsanlagen?

Bedingt durch die Änderungen des Europäischen Abfallartenkataloges (EAK) sollten alle Betreiber von Kompostierungs- und Vergärungsanlagen die Zuweisung der genehmigten Abfallarten zu den neuen EAK-Nummern überprüfen. Ähnlich wie 1999 bei der Umschlüsselung der LAGA-Abfallschlüssel auf die derzeit gültigen EAK-Schlüssel ist teilweise eine erneute Umschlüsselung der Abfallarten erforderlich. Änderungen betreffen die Anpassung von Anlagengenehmigungen sowie sonstige Zulassungen, Entsorgungsnachweise, Transportgenehmigungen, Konzepte und Bilanzen.

In der nebenstehenden tabellarischen Übersicht sind alle Änderungen im EAK, die Bioabfälle aus dem Anhang 1 der BioAbfV betreffen, aufgelistet. Stoffe, bei denen sich nichts geändert hat, sind nicht aufgeführt. Einen Überblick über den gesamten neuen EAK bietet z.B. die Internet-Adresse www.ngs-mbh.de. Hier ist sowohl der alte und neue EAK als auch eine „Umsteigerliste“ veröffentlicht.

Für die in der Kompostierung am häufigsten eingesetzten Stoffgruppen „Garten- und Parkabfälle“ sowie „Bioabfälle aus der getrennten Sammlung aus Haushaltungen“ ergibt sich folgendes:

Garten- und Parkabfälle (Grünabfälle): Die EAK-Schlüsselnummer 20 02 01 und die Bezeichnung sind im alten und im neuen EAK identisch. Änderungen sind daher nicht erforderlich.

Bioabfälle aus der getrennten Sammlung (Biotonne): Hierzu gibt es leider immer noch keine wirklich passende Zuordnung. Am naheliegendsten ist die EAK-Nr. 20 01 08 „biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle“ mit dem zusätzlichen Hinweis, dass auch „Bioabfälle aus der getrennten Sammlung aus Haushaltungen“ eingeschlossen sind. Soweit die Biotonne in der Genehmigung unter der EAK-Nr. 20 03 01 „Gemischte Siedlungsabfälle“ geführt wird, besteht ebenfalls kein Handlungsbedarf, wenn in einem Zusatz eingeschränkt ist, dass lediglich „Bioabfälle aus der getrennten Sammlung aus Haushaltungen“ gemeint sind.

Bei spezifischen Bioabfällen aus dem Gewerbe ist die Erfordernis einer Umschlüsselung im Einzelfall zu prüfen. Hilfestellung hierzu gibt neben der o.g. Internet-Adresse auch der EAK-Umsteigekatalog auf CD. Bezug:
WEKA MEDIA GmbH, Postfach 1209, 86426 Kissing, Tel.: 0180/45678-10.

Um einem Antragsstau zum Jahresende zu entgehen empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Genehmigungsbehörde aufzunehmen. Die Umstellungen auf die neuen EAK-Nummern müssen bis zum 1.1.2002 erfolgt sein.

Tabellerische Übersicht zu den Anderungen der EAK [pdf]


H&K 01-3-193


Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

Von-der-Wettern Str. 25
D-51149 Köln-Gremberghoven

Telefon +49 (0) 22 03 / 358 37 - 0
Telefax +49 (0) 22 03 / 358 37 - 12
E-Mail: info(at)kompost.de