RAL-Gütesicherung von Gärrückständen als Nachweis zur EEG-Bonusfähigkeit

Am ersten Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in seiner überarbeiteten Fassung in Kraft getreten. Es enthält für Strom aus Biogasanlagen eine Vergütungsstruktur, die sich aus einer neu festgelegten Grundvergütung und einem angepassten komplexen Bonussystem zusammensetzt. Mit den vorgenommenen Änderungen am Bonussystem werden die Anreize, bestimmte Verfahrenstechniken (Technologiebonus) einzuführen, die Verarbeitung spezieller Energiepflanzen (NawaRo-Bonus) zu fördern und die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Bonus) verstärkt. Neu eingeführt wurden zudem klare Vorgaben zur Nachweisführung der Bonusfähigkeit.




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