Das Zweite Produkt: Ergänzung der Gütesicherung für unterschiedliche Produktionslinien

Für den Fall, dass Kompostanlagen unterschiedliche Produktionslinien eingerichtet haben, können diese Produktionslinien in der RAL Gütesicherung getrennt erfasst werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn neben einer Bioabfallkompostierung (i.d.R. geschlossene technische Behandlungsverfahren) parallel eine einfache Grünabfallkompostierung (i.d.R. offene Mietenverfahren) betrieben wird. Für solche Fälle ist in der Gütesicherung ein sogenanntes „zweites Produkt“ eingerichtet worden.
Das „zweite Produkt“ macht Sinn, weil

  • aus den unterschiedlichen Produktionslinien unterschiedliche Qualitäten resultieren (Inhaltstoffe, Warendeklaration, Anwendungsempfehlungen) und weil
  • die Anforderungen der Hygiene an die jeweiligen Behandlungsverfahren unterschiedlich sind und dies bei der Gütesicherung berücksichtigt werden muss.


Um beim vorgenannten Beispiel zu bleiben, sieht die Umsetzung dann so aus, dass neben dem in der technischen Anlage erzeugten Fertigkompost (1) ein zweiter „Fertigkompost 2“ erzeugt wird, der aus der offenen Mietenkompostierung der Grünabfälle stammt. Für Frischkompost gibt es analog einen „Frischkompost 2“.

In den neuen Betriebsfragebögen der RAL-Gütesicherung können diese „zweiten Produkte“ ab Anfang kommendem Jahres angezeigt werden. Für die betreffenden Erzeugnisse „Frischkompost 2“ oder „Fertigkompost 2“ wird es dann auch separate Prüfzeugnisse geben (Untersuchungsbericht, Fremdüberwachungszeugnis), in denen die entsprechenden Qualitäten, Inhaltsstoffe, Warendeklarationen und Anwendungsempfehlungen der Erzeugnisse ausgewiesen sind.

Bezüglich der Anforderungen der Hygiene ist darauf zu achten, dass im o.g. Beispiel nicht nur für das geschlossene Behandlungsverfahren, sondern auch für die separate Grünabfallkompostierung (i.d.R. offene Mietenkompostierung) ein Hygienenachweis nach § 3 Absatz 4 Nr. 1 BioAbfV vorliegt. Dieser kann durch eine Konformitätsprüfung nach dem Hygiene-Baumusterprüfsystem der Bundesgütegemeinschaft erbracht werden und ist für Mitglieder der RAL-Gütegemeinschaften kostenfrei. Weitere Informationen hierzu sind bei den Gütegemeinschaften und den Regionalberatern der Gütesicherung erhältlich.

Im Übrigen erhöht sich die Anzahl der Analysen durch die Einführung eines „zweiten Produktes“ nicht. Die Anzahl an Analysen ist nach wie vor von der Gesamtmenge an Input abhängig und die Untersuchungen sind auf die erzeugten Produkte entsprechend deren Mengenanteil zu verteilen.

Abschließend sei zu Erinnerung darauf hingewiesen, dass gehäckseltes Grüngut (ohne ordnungsgemäße Kompostierung) nicht gütesicherbar ist und für solches Material ein „zweites Produkt“ aufgrund fehlender hygienischer Unbedenklichkeit nicht in Frage kommt. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Fallbeispiele im Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost, 1/03, Seite 36 ff. verwiesen.

H&K 03_4_223

Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

Von-der-Wettern Str. 25
D-51149 Köln-Gremberghoven

Telefon +49 (0) 22 03 / 358 37 - 0
Telefax +49 (0) 22 03 / 358 37 - 12
E-Mail: info(at)kompost.de