Bioabfälle

In einem Positionspapier lehnen alle maßgeblichen Verbände der deutschen Entsorgungswirtschaft die Kompostierung von biologisch abbaubaren Kunstoffen (BAK) grundsätzlich ab.

Die Begriffe „Bioplastik“ und „biologisch abbaubar“ kennzeichnen inzwischen eine Vielzahl von Verpackungen und Produkten und sollen einen besonders umweltfreundlichen Eindruck erwecken.

Der Gehalt an Fremdstoffen in Bioabfällen kann nicht beliebig hoch sein. Welche Möglichkeiten die für die Sammlung und Verwertung von Bioabfällen zuständigen Gebietskörperschaften haben, ist nun in einer aktuellen Studie der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll (GGSC) untersucht worden.

Die Laubsammlung und Laubaufbereitung durch fachgerechte Kompostierung ist eine geeignete Methode zur Bekämpfung der Kastanienminiermotte. Dies wurde in Versuchen des Pflanzenschutzamtes Berlin in Kooperation mit der Technischen Fachhochschule Berlin gezeigt.

Nach den Kriterien des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) müssen Biokunststoffe vorrangig energetisch verwertet werden. Eine Verwertung über die Kompostierung oder Vergärung ist keine hochwertige Verwertung.

 

In ausgewählten Abfuhrbezirken des Kreises Gütersloh wird in Zusammenarbeit mit der zuständigen Entsorgungsgesellschaft (GEG) und der Kompotec GmbH die ordnungsgemäße Getrenntsammlung der Bioabfälle überprüft.

Bioabfälle sind die mengenmäßig bedeutendste Wertstofffraktion. Dies geht aus der aktuellen Betriebsdatenerhebung des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) hervor.

Vielen Biogasanlagen wird Glycerin aus der Biodieselherstellung als Einsatzstoff angeboten. Auf den ersten Blick ist dieses Material aufgrund seines hohen Gasertrags mit (800 m³/t) attraktiv. Allerdings sind spezifische abfall-, veterinär- und düngerechtliche Bestimmungen zu beachten.

 

'Velibre' hat Kaffeekapseln auf den Markt gebracht, die zu 100 % biologisch abbaubar sind. Beinahe wäre dafür der Bremer Umweltpreis verliehen worden.

 

Beim Umgang mit tierischen Nebenprodukten sind die Vorgaben des Veterinärrechts zu beachten. Für Biogas- und Kompostanlagen sind die wesentlichen Vorgaben im Tierische Nebenprodukt-Beseitigungsgesetz bzw. in der –verordnung enthalten. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) überarbeitet derzeit die dortigen Regelungen.

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