Bioabfälle

Seit 01.01.2015 ist die getrennte Sammlung von Bioabfällen in Deutschland Pflicht. Die flächendeckende Umsetzung wird jedoch nicht überall mit der notwendigen Konsequenz verfolgt. Dabei stehen in allen Bundesländern ausreichend Verarbeitungskapazitäten zur Verfügung.

Der Begriff 'Landschaftspflegematerial' ist in verschiedenen Rechtsbestimmungen mit Bezug zur Verwertung dieser Materialien genannt. Die Zuordnung einzelner Stoffe als 'Landschaftspflegematerial' ist dabei nicht immer gleich. Dies ist u.a. deshalb relevant, weil bei der Verwertung in Biogasanlagen Vergütungsansprüche berührt werden, bei denen es darauf ankommt, was unter die Begrifflichkeit fällt und was nicht.

Biotonneninhalte setzen sich aus Küchen- und Speiseabfällen sowie Grünabfällen von privaten Haushaltungen zusammen. Üblicherweise enthalten diese Materialien auch Bestandteile tierischen Ursprungs. Daher müssen bei der Verwertung von Biotonneninhalten auch die Vorgaben des Veterinärrechts beachtet werden.

Die Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) hat eine neue Position zu 'Biokunststoffen' herausgegeben. Darin bekräftigt die BGK ihre ablehnende Haltung gegenüber einer Verwertung dieser Stoffe auf dem Wege der Kompostierung.

In der Ausgabe 6-2012 der H&K wurde im Zusammenhang mit der Kompostierbarkeit von ‚Bioplastik-Tüten‘ über den Streit der deutschen Umwelthilfe mit namhaften Handelsketten berichtet. Inzwischen hatte der Vorgang auch ein juristisches Nachspiel.

 

Quelle: H&K aktuell 03/2014

Der Verband der Humus- und Erdenwirtschaft (VHE) hat ein Stellungnahme zur Erfassung und Verwertung von biologisch abbaubaren Kunststoffen über die Biotonne herausgegeben.

 

Quelle: H&K aktuell 03/2014

Das bifa-Umweltinstitut Augsburg hat unter dem Titel „Ökoeffizienz-potenziale bei der Behandlung von Bioabfällen in Bayern“ eine neue Studie herausgegeben. In der Studie werden unterschiedliche Wege der Verwertung/Entsorgung von Bioabfällen (Biogut und Grüngut) untersucht.

 

Quelle: H&K aktuell 8/9 2013

Mit Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) am 1. Juni 2012 fällt Gülle, die in Biogasanlagen eingesetzt wird, in den Geltungsbereich des Abfallrechts. Die Anwendbarkeit des Abfallbegriffs auf Gülle ist neu und wirft eine ganze Reihe von Fragen auf.

In § 9 der Tierische-Nebenprodukte-Besei-tigungsverordnung (TierNebV) wird für den Transport bzw. die Abgabe von tierischen Nebenprodukten, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind (TNP), die Durchführung eines speziellen Lieferscheinverfahrens vorgeschrieben.

Für reichlich Gesprächsstoff sorgten in den vergangenen Wochen biologisch abbaubare Tragetaschen der Handelsketten Rewe und Aldi, welche von den Unternehmen als „100 % kompostierbar“ bzw. „soweit wie möglich aus erneuerbaren Rohstoffen“ bezeichnet wurden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hielt dies für Verbrauchertäuschung und forderte die Handelsketten auf, die „Irreführung“ zu unterlassen.

Quelle: H&K aktuell 06/2012

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