Allgemein

Köln, den 11.06.2001. Die Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK) hat in einer zweiten vollständig überarbeiteten und ergänzten Auflage ihr Hygiene-Baumusterprüfsystem (HBPS) neu herausgegeben. Die 65 Seiten umfassende Publikation enthält die Grundlagen und den Ablauf von Baumuster- und Konformitätsprüfungen für Kompostierungs- und Vergärungsanlagen.

Zweck des Prüfsystems ist der Nachweis, dass die in Kompostierungs- bzw. Vergärungsanlagen eingesetzten Behandlungsverfahren im Hinblick auf die…

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Ein landwirtschaftliches Lohnunternehmen hat an die Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. (BGK) die Anfrage gerichtet, ob es möglich sei, gütegesicherte Komposte unterschiedlicher Herkunft (Kompostierungsanlagen) mit einander zu mischen und als eigenes Produkt (des Lohnunternehmens) mit Gütezeichen zu vermarkten.

In ihrer Antwort hat die BGK zu dieser Fragestellung grundsätzlich folgende Möglichkeiten aufgezeigt:

Variante 1: Das Unternehmen handelt mit gütegesicherten Komposten eines oder mehrerer…

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Die ständigen Verweise zwischen dem Verordnungstext und den Hinweisen zum Vollzug sowie der Bezugnahme von Erläuterungen und Kommentierungen auf verschiedene Stellen der Verordnung oder der Hinweise macht eine solche zusammenfassende Dokumentation, in der auch alle Anhänge und Anlagen aufgeführt sind, besonders hilfreich.

Mitglieder der Bundesgütegemeinschaft und der ihr angeschlossenen Gütegemeinschaften können die Sonderdokumentation für 12,00 DM, Nichtmitglieder für 22,00 DM/Stück zzgl. MwSt.…

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In § 11 Abs. 3 Bioabfallverordnung (BioAbfV) sind Erleichterungen für Bioabfallbehandler und Gemischhersteller vorgesehen, die Mitglied eines Trägers einer regelmäßigen Güteüberwachung (Gütegemeinschaft) sind. Die BioAbfV sieht eine formale Anerkennung von Gütegemeinschaften durch den Bund oder die Länder allerdings nicht vor. Gleichwohl muss die zuständige Behörde im Rahmen von Befreiungen nach § 11 Abs. 3 sowie Genehmigung erleichterter Untersuchungszeiträume nach § 4 Abs. 6 bzw. § 5 Abs. 2…

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In § 11 Abs. 3 Bioabfallverordnung (BioAbfV) sind Erleichterungen für Bioabfallbehandler und Gemischhersteller vorgesehen, die Mitglied eines Trägers einer regelmäßigen Güteüberwachung (Gütegemeinschaft) sind. Die BioAbfV sieht eine formale Anerkennung von Gütegemeinschaften durch den Bund oder die Länder allerdings nicht vor. Gleichwohl muss die zuständige Behörde im Rahmen von Befreiungen nach § 11 Abs. 3 sowie Genehmigung erleichterter Untersuchungszeiträume nach § 4 Abs. 6 bzw. § 5 Abs. 2…

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Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

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Telefax +49 (0) 22 03 / 358 37 - 12
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