Ausgangsstoffe

Die Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) fordert die Gewährleistung einer ausreichenden Sortenreinheit von Bioabfällen aus der getrennten Sammlung. Saubere Bioabfälle sind die Voraussetzung für hochwertige Komposte und Gärprodukte. In der Verantwortung werden in erster Linie die Abfallerzeuger sowie die für die Erfassungssysteme zuständigen Gebietskörperschaften gesehen.

Der forcierte Ausbau der energetischen Nutzung von Holz zur Energieversorgung führt zu steigenden Mengen an Aschen, die der Ascheerzeuger bei entsprechender Eignung nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu verwerten hat.

Buchsbaumzünsler

Der aus Asien eingeschleppte Buchsbaumzünsler (Diaphania perspectalis) hat sich in Deutschland etabliert und verursacht auch in diesem Jahr wieder massive Fraßschäden an Buchsbäumen und -hecken. Beim Herausschneiden von befallenen Pflanzenteilen oder Entfernen von Buchspflanzungen stellt sich die Frage, ob diese über die Kompostierung schadlos zu verwerten sind.

Die Biotonne ist ein etabliertes Sammelsystem für organische Abfälle aus privaten Haushaltungen. Mit der verpflichtenden Getrenntsammlung ist einmal mehr die Frage aufgekommen, ob nicht auch gewerbliche Bioabfälle über dieses System mit erfasst werden können.

Der Begriff 'Landschaftspflegematerial' ist in verschiedenen Rechtsbestimmungen mit Bezug zur Verwertung dieser Materialien genannt. Die Zuordnung einzelner Stoffe als 'Landschaftspflegematerial' ist dabei nicht immer gleich. Dies ist u.a. deshalb relevant, weil bei der Verwertung in Biogasanlagen Vergütungsansprüche berührt werden, bei denen es darauf ankommt, was unter die Begrifflichkeit fällt und was nicht.

Mit dem zunehmenden Ausbau der energetischen Nutzung von Holz fallen entsprechende Mengen an Holzaschen an, die entsorgt werden müssen. Solche Aschen werden u.a. Betreibern von Kompostierungsanlagen zur Zumischung bei der Kompostierung angeboten.

Bei der Verwertung von Grünabfällen werden holzige Anteile teilweise separiert und als Brennstoff abgegeben. Die bei der thermischen Nutzung von diesen und anderen biogenen Brennstoffen anfallende Holzasche wird u.a. Betreibern von Kompostierungsanlagen zur Zumischung bei der Kompostierung angeboten. Da Holzaschen unterschiedliche Verwertungs- und Entsorgungswege gehen können, wird empfohlen, nur qualitätsgesicherte Holzasche anzunehmen.

Qulle: H&K aktuell 04/2013

Mit der Novelle der Düngemittelverordnung (DüMV) ist Biofiltermaterial aus betriebseigenen Kompostierungs- und Vergärungsanlagen als Ausgangsstoff für Düngemittel wieder zulässig.

Quelle. H&K aktuell 12/2012

Der Bundesgüteausschuss (BGA) der Bundesgütegemeinschaft Kompost hat auf seiner Sitzung am 11. Oktober 2012 die ersten beiden RAL-Gütezeichen für Holzasche verliehen.
Die Gütesicherung von Rost- und Kesselasche aus naturbelassenem Holz (Holzasche) wird im Rahmen der neuen RAL-Gütesicherung „Dünger“ durchgeführt, die von der Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) und der Bundesgütegemeinschaft Holzasche (BGH) errichtet und von RAL in 2011 anerkannt worden ist.

In einigen Kompostierungs- oder Biogasanlagen wird neben Energiepflanzen oder Reststoffen auch Pferdemist eingesetzt. Hierbei handelt es sich üblicherweise um Chargen, die aus der privaten Reitpferdehaltung oder von Rennbahnen bzw. aus Zuchtbetrieben stammen. Sie setzen sich meist aus größeren Anteilen Stroh gemischt mit den Exkrementen der dort gehaltenen Pferde zusammen. Für den Einsatz von solchem Pferdemist in Kompostierungs- oder Biogasanlagen ist Folgendes zu beachten.

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