Kompost

Konformitätsprüfung nach dem Hygiene-Baumusterprüfsystem (HBPS) der Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. (BGK) dienen dem Nachweis, dass das eingesetzte Behandlungsverfahren (Baumuster) grundsätzlich geeignet ist, die Anforderungen der Hygiene zu erfüllen. Im Rahmen der RAL-Gütesicherung Kompost ist für diesen Nachweis entweder eine direkte Prozessprüfung oder – soweit das Baumuster als hygienisch geprüftes Verfahren bei der Bundesgütegemeinschaft bereits gelistet ist – eine Konformitätsprüfung…

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Kompostierungsanlagen, die der RAL-Gütesicherung neu beitreten, müssen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens künftig auch den Nachweis über eine erfolgreiche direkte Prozessprüfung gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 1 BioAbfV erbringen. Darauf hat der Bundesgüteausschuss (BGA) der Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. (BGK) anlässlich seiner Sitzung am 2./3.04.2001 in Kassel hingewiesen.

Der Sachverhalt hat folgenden Hintergrund: Gemäß Bioabfallverordnung sind direkte Prozessprüfungen zum Nachweis der…

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Nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 der BioAbfV ist bei Kompostierungsanlagen eine Dokumentation des Temperaturverlaufs (Indirekte Prozessprüfung) vorgeschrieben. Hierzu müssen mindestens einmal je Arbeitstag, Messungen der Mietentemperatur erfolgen. In Anhang 2, Nr. 2.1 BioAbfV sind folgende Kombinationen aus Mindesttemperaturen und Einwirkzeiträume definiert:

  • mindestens 55°C über einen Zeitraum von min. zwei Wochen,
  • mindestens 65°C über einen Zeitraum von min. einer Woche oder
  • mindestens 60°C über…
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Anerkennungsverfahren

Für Betreiber von Bioabfallbehandlungsanlagen (Kompostierungs- und Vergärungsanlagen) mit einem Durchsatz von mehr als 24.000 t/Jahr sieht die Bioabfallverordnung (BioAbfV) im Gegensatz zu RAL-Gütesicherung mehr als 12 Untersuchungen je Jahr vor (§ 4 Abs. 5 BioAbfV).

Eine Anlage mit einem Input von z. B. 40.000 t muss 20 Untersuchungen je Jahr durchführen (eine Untersuchung je angefangene 2.000 t. Input). Eine Reduzierung der Untersuchungen auf 12 je Jahr ist aufgrund einer…

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Reste solcher Materialien werden jedoch analog den Vorgaben des Methodenbuches der Bundesgütegemeinschaft als Fremdstoffe qualifiziert.

Aufgrund des anspruchsvollen Grenzwertes von max. 5 % i. d. TM, den die Bioabfallverordnung für Fremdstoffe aufstellt, ist das Risiko der Einbeziehung von z. B. Verpackungsmaterialien aus Biokunststoffen in die getrennte Sammlung von Bioabfällen mittels Biotonne nicht eben gering. Angesichts der Tatsache, dass Komposte mit Gehalten > 0,5 % Fremdstoffen nicht…

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Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

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