Werden in Biogasanlagen neben Wirtschaftsdüngern (z. B. Gülle) auch Kofermente (z. B. Bioabfälle) eingesetzt, hat der Betreiber die Bestimmungen der Bioabfallverordnung (BioAbfV) zu beachten.
Bioabfälle gemäß Bioabfallverordnung sind unter anderem Fettabfälle, Inhalte aus Fettabscheidern und Flotate, Küchen- und Kantinenabfälle, Garten- und Parkabfälle, Marktabfälle, getrennt erfasste Bioabfälle (Biotonne), Reststoffe aus der Nahungsmittelverarbeitung sowie überlagerte Lebensmittel,…
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