Nach den Ausführungen, die die „Hinweise zum Vollzug der Bioabfallverordnung“ zur Erfordernis direkter Prozessprüfungen für Anaerob-Anlagen machen, sind solche Prüfungen für solche Anlagen nicht in jedem Fall erforderlich.
Die Hinweise vom Vollzug gehen davon aus, dass direkte Prozessprüfungen nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 BioAbfV in Anaerob-Anlagen nur dann problemlos durchgeführt werden können, wenn
- Zugangsöffnungen am Reaktor und/oder an den Vor- bzw. Nacherhitzungseinrichtungen zum Einbringen der…
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