Abfallrecht

Im Zusammenhang mit der anstehenden Novelle der Bioabfallverordnung hat die BGK beim BMU um Auskunft über eine zeitliche Perspektive ersucht, in der mit einer Rechtsvorschrift nach § 5 Absatz 2 KrWG zum Ende der Abfalleigenschaft von Kompost und Gärprodukten zu rechnen ist.

Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes soll auf der Sitzung des Bundesrates am 15. Mai abschließend behandelt werden.

Laut Einschätzung von Bundesumweltministerin Svenja Schulze legt die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Grundlagen auf dem Weg hin zu weniger Abfall und mehr Recycling.

Im April hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) mit der Mitteilung M 34 eine Neufassung der Vollzugshinweise zum Umgang mit der Gewerbeabfallverordnung herausgegeben.

Seit dem 1. Juni 2017 ist die Heizwertklausel im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) nun offiziell gestrichen.

Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger dürfen auch für Eigenkompostierer Gebühren für eine Biotonne berechnen.

Dies hat das rheinland-pfälzische Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschieden (Az. 4 K 12/ 16.NW vom 29.08.2016).

Aufgrund zunehmender Spezialisierung werden Bioabfälle immer häufiger an mehr als einem Standort behandelt und in unterschiedlichen Aufbereitungsstufen als Zwischenprodukte zur Weiterbehandlung an andere Unternehmen abgegeben.

Die Bundesregierung streicht die Heizwertklausel aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Das ist einem Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums für ein "Zweites Gesetz zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" zu entnehmen. Mit der Aufhebung der Klausel kommt die Bundesregierung auch einer entsprechenden Forderung der Europäischen Kommission nach.

Im Zuge der Novellierung der Bioabfallverordnung in 2012 wurden Vorgaben an die Behandlung zur Hygienisierung der Bioabfälle wie etwa die Temperaturmessung und die Dokumentation der Messergebnisse konkretisiert. Zu Erinnerung ein Überblick der maßgeblichen Regelungen.

Der Verband zur Qualitätssicherung von Düngung und Substraten (VQSD) e. V. hat auf seiner Homepage eine Pressemitteilung sowie seine Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Neuordnung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) veröffentlicht.

Novelle AbfKlärV

Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat den Referentenentwurf zur Neuordnung der Klärschlammverordnung veröffentlicht. Danach soll die Verwertung von Klärschlämmen komplett neu

ausgerichtet werden. Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, soll die derzeitige landwirtschaftliche

Verwertung weitgehend durch eine umfassende Phosphorrückgewinnung abgelöst werden.

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