Abfallrecht

Novelle AbfKlärV

Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat den Referentenentwurf zur Neuordnung der Klärschlammverordnung veröffentlicht. Danach soll die Verwertung von Klärschlämmen komplett neu

ausgerichtet werden. Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, soll die derzeitige landwirtschaftliche

Verwertung weitgehend durch eine umfassende Phosphorrückgewinnung abgelöst werden.

Für Gärprodukte aus Biogasanlagen sehen die abfall-, veterinär- und düngerechtlichen Regelungen zahlreiche Grenzwerte und Kennzeichnungsvorgaben für das abgabefertige Material vor. Um

diese einzuhalten und ordnungsgemäß zu erfüllen, müssen die erzeugten Gärprodukte regelmäßig untersucht werden. Die Vorgaben aus den genannten Rechtsbereichen sind nachfolgend für

Sie zusammengefasst.

Die Getrenntsammlung von Bioabfällen ist für eine hochwertige Verwertung unumgänglich. Freiwillige Anschlusslösungen sind nicht hinreichend, betont das Bundesumweltministerium in seiner Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion.

Die Biotonne ist ein etabliertes Sammelsystem für organische Abfälle aus privaten Haushaltungen. Mit der verpflichtenden Getrenntsammlung ist einmal mehr die Frage aufgekommen, ob nicht auch gewerbliche Bioabfälle über dieses System mit erfasst werden können.

Der Begriff 'Landschaftspflegematerial' ist in verschiedenen Rechtsbestimmungen mit Bezug zur Verwertung dieser Materialien genannt. Die Zuordnung einzelner Stoffe als 'Landschaftspflegematerial' ist dabei nicht immer gleich. Dies ist u.a. deshalb relevant, weil bei der Verwertung in Biogasanlagen Vergütungsansprüche berührt werden, bei denen es darauf ankommt, was unter die Begrifflichkeit fällt und was nicht.

Bei der Behandlung von Bioabfällen ist in bestimmten Fällen der Einsatz von Hilfsmitteln erforderlich. Sie dienen z.B. der Fällung, Konditionierung oder Beeinflussung von Prozessbedingungen während der Kompostierung bzw. Vergärung. Für den Einsatz dieser Hilfsmittel sind neben der Wirksamkeit auch die nachfolgend beschriebenen Vorgaben des Dünge- und des Abfallrechts zu beachten.

Mit der am 01.05.2012 in Kraft getretenen Fassung der Bioabfallverordnung sind für einige Bioabfälle, so zum Beispiel für Grüngut, Änderungen der Anforderungen an die Verwertung wirksam geworden.

Für die Produktion von Speisepilzen werden jedes Jahr große Mengen spezieller Kultursubstrate eingesetzt, auf denen die Pilze wachsen. Sie setzen sich i.d.R. aus Pferde- und Geflügelmist, Stroh, Kalk und Torf zusammen. Nach der Nutzung werden diese abgetragenen Pilzkultursubstrate in der Regel als Dünge- und Bodenverbesserungsmittel in der Landwirtschaft eingesetzt. Hierbei sind u.a. die nachfolgenden Vorgaben der BioAbfV zu beachten.

Nach den Ergebnissen eines aktuellen Forschungsvorhabens werden bislang rund 7,3 Mio. t des in privaten Haushalten entstehenden Bioabfallpotenzials getrennt erfasst und verwertet, während rund 4,8 Mio. t noch zusammen mit dem Restabfall entsorgt werden. Die vorliegenden Untersuchungen zeigen, dass das Potenzial noch deutlich intensiver genutzt werden kann.

 

Quelle: H&K aktuell 07/2014

Biotonneninhalte setzen sich aus Küchen- und Speiseabfällen sowie Grünabfällen von privaten Haushaltungen zusammen. Üblicherweise enthalten diese Materialien auch Bestandteile tierischen Ursprungs. Daher müssen bei der Verwertung von Biotonneninhalten auch die Vorgaben des Veterinärrechts beachtet werden.

Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

Von-der-Wettern Str. 25
D-51149 Köln-Gremberghoven

Telefon +49 (0) 22 03 / 358 37 - 0
Telefax +49 (0) 22 03 / 358 37 - 12
E-Mail: info(at)kompost.de