Die Novelle der Bioabfallverordnung stößt bei Verbänden und Organisationen der Qualitätssicherung auf breite Ablehnung. In einem gemeinsamen Standpunkt wird das Bundesumweltministerium aufgefordert, die Novelle nicht mehr auf Basis des geltenden Abfallrechts, sondern auf Basis des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu erlassen.
Quelle: H&K aktuell 12/11