Abfallrecht

In der Bioabfallverordnung 2012 wurden die Dokumentations- und Meldepflichten bei der Anwendung von Bioabfällen in der Landwirtschaft konkretisiert und der umfangreiche Lieferschein nach Anhang 4 BioAbfV verbindlich gemacht. 

Quelle: H&K aktuell 05/2012

Die Vorschriften zur Verwertung von Grüngut auf landwirtschaftlichen Flächen haben sich mit der Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV 2012) grundlegend geändert. War Grüngut nach § 10 Absatz 1 BioAbfV bislang von Behandlungs- und Untersuchungspflichten pauschal ausgenommen, ist die Behandlung ab dem 1. Mai 2012 nunmehr für Grüngut ebenso die Regel wie für andere Bioabfälle. 

Quelle H&K aktuell 05/2012

Die Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) wurde am 30. März 2012 im Bundesrat verabschiedet und tritt nach Verkündigung am 1. Mai 2012 in Kraft.  

Quelle: H&K aktuell 04/2012

Am 09. und 10. Februar 2012 haben Bundestag und Bundesrat das „Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts“ beschlossen. 
Als „Stammgesetz“ der Abfallwirtschaft ist es künftig auch Grundlage der Bioabfallverordnung und der Klärschlammverordnung.

Quelle: H&K aktuell 3/2012
 

In einigen Kompostierungs- oder Biogasanlagen wird neben Energiepflanzen oder Reststoffen auch Pferdemist eingesetzt. Hierbei handelt es sich üblicherweise um Chargen, die aus der privaten Reitpferdehaltung oder von Rennbahnen bzw. aus Zuchtbetrieben stammen. Sie setzen sich meist aus größeren Anteilen Stroh gemischt mit den Exkrementen der dort gehaltenen Pferde zusammen. Für den Einsatz von solchem Pferdemist in Kompostierungs- oder Biogasanlagen ist Folgendes zu beachten.

Die Änderungsbeschlüsse des Bundesrates vom 25.11.2011 zur Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) waren Ende vergangenen Jahres auf breite Ablehnung gestoßen (H&K 12/2011). Inzwischen ist noch einmal 'Bewegung' in das Verfahren gekommen.

Quelle: H&K aktuell 01/2012
 

Die vom Bundesrat kurzfristig beschlossenen Änderungen der Novelle Bioabfallverordnung werden von der Bundesgütegemeinschaft Kompost kritisiert. 

Quelle: H&K aktuell 11/12

 

 

Die Novelle der Bioabfallverordnung stößt bei Verbänden und Organisationen der Qualitätssicherung auf breite Ablehnung. In einem gemeinsamen Standpunkt wird das Bundesumweltministerium aufgefordert, die Novelle nicht mehr auf Basis des geltenden Abfallrechts, sondern auf Basis des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu erlassen. 

Quelle: H&K aktuell 12/11

er Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 25.11.2011 die Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) abschließend beraten und nach Maßgabe von insgesamt 28 (!) Änderungen zugestimmt. Mit den Änderungen gehen z.T. erhebliche Eingriffe in die zwischen BMU und BMELV abgestimmte und mit den betroffenen Kreisen diskutierte Fassung einher. 

Quelle: H&K aktuell 12/2011

Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle und sonstige Grünabfälle sind nicht nur Rohstoffe zur Kompostierung oder Vergärung. Die holzigen Anteile werden auch als Brennstoff für Biomasseheizkraftwerke aufbereitet und zu diesem Zweck immer häufiger abgetrennt.

Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

Von-der-Wettern Str. 25
D-51149 Köln-Gremberghoven

Telefon +49 (0) 22 03 / 358 37 - 0
Telefax +49 (0) 22 03 / 358 37 - 12
E-Mail: info(at)kompost.de