Düngemittelrecht

Die Düngeverordnung (DüV) enthält für 'Kompost' spezielle Regelungen. Was Kompost ist und was nicht, ist in der Verordnung aber nicht weiter bestimmt.

Nach § 11 des geänderten Düngegesetzes müssen viehstarke Betriebe statt des in der Düngeverordnung vorgeschriebenen Nährstoffvergleiches eine Stoffstrombilanz anfertigen.

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 31. März 2017 der Novelle der Düngeverordnung endgültig zugestimmt. Der Beschlussfassung gingen jahrelange Diskussionen voraus und am Ende ein politisches Tauziehen.

Das Thünen-Institut hat den Endbericht seiner Studie zu den 'Auswirkungen der Novelle der erwarteten Düngeverordnung auf die Kompostanwendung in der Landwirtschaft' fertig gestellt. Die Auswirkungen auf die Kompostverwertung können danach erheblich sein.

Aufgrund zunehmender Spezialisierung werden Bioabfälle immer häufiger an mehr als einem Standort behandelt und in unterschiedlichen Aufbereitungsstufen als Zwischenprodukte zur Weiterbehandlung an andere Unternehmen abgegeben.

Ab 2017 kommen für synthetische Polymere im Düngerecht neue Anforderungen an die Abbaubarkeit im Boden zur Anwendung.

Das Thünen-Institut hat Ergebnisse einer Studie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Novelle der Düngeverordnung (DüV) auf die Kompostanwendung in der Landwirtschaft erstellt. Darin wird dezidiert aufgezeigt, ob, wo und wie die Kompostwirtschaft betroffen sein wird.

Die im aktuellen Entwurf der Novelle der Düngeverordnung (DüV) vorgesehene Gleichbehandlung aller stickstoffhaltigen Düngemittel ist nach Auffassung der rheinland-pfälzischen Ministerien für Landwirtschaft und für Umwelt fachlich nicht vertretbar. Insbesondere Humusdünger werden benachteiligt.

Seit einem Jahr befindet sich der Entwurf zur Düngeverordnung in Diskussion. Inzwischen wurde

die Ressortabstimmung zwischen dem Bundesumweltministerium (BMUB) und dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) abgeschlossen sowie eine Strategische Umweltprüfung (SUP) eingeleitet.

Für Gärprodukte aus Biogasanlagen sehen die abfall-, veterinär- und düngerechtlichen Regelungen zahlreiche Grenzwerte und Kennzeichnungsvorgaben für das abgabefertige Material vor. Um

diese einzuhalten und ordnungsgemäß zu erfüllen, müssen die erzeugten Gärprodukte regelmäßig untersucht werden. Die Vorgaben aus den genannten Rechtsbereichen sind nachfolgend für

Sie zusammengefasst.

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