Düngemittelrecht

Seit 2. Juni 2017 ist die neue Düngeverordnung geltendes Recht. Nach jahrelangen zähen Auseinandersetzungen dürfen die Auswirkungen in der Praxis nunmehr mit Spannung verfolgt werden.

Das Bundeskabinett hat den vom Bundeslandwirtschaftsminister vorgelegten Entwurf der Stoffstrombilanzverordnung verabschiedet. Der Entwurf enthält Unzulänglichkeiten, die die Kreislaufwirtschaft von

Die Düngeverordnung (DüV) enthält für 'Kompost' spezielle Regelungen. Was Kompost ist und was nicht, ist in der Verordnung aber nicht weiter bestimmt.

Die BGK hat eine Empfehlung zur Handhabung des Nährstoffvergleichs für Stickstoff im Fall von Kompost sowie anderen organischen Düngemitteln mit geringer pflanzenbaulicher Stickstoffverfügbarkeit herausgegeben.

Nach § 11 des geänderten Düngegesetzes müssen viehstarke Betriebe statt des in der Düngeverordnung vorgeschriebenen Nährstoffvergleiches eine Stoffstrombilanz anfertigen.

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 31. März 2017 der Novelle der Düngeverordnung endgültig zugestimmt. Der Beschlussfassung gingen jahrelange Diskussionen voraus und am Ende ein politisches Tauziehen.

Das Thünen-Institut hat den Endbericht seiner Studie zu den 'Auswirkungen der Novelle der erwarteten Düngeverordnung auf die Kompostanwendung in der Landwirtschaft' fertig gestellt. Die Auswirkungen auf die Kompostverwertung können danach erheblich sein.

Aufgrund zunehmender Spezialisierung werden Bioabfälle immer häufiger an mehr als einem Standort behandelt und in unterschiedlichen Aufbereitungsstufen als Zwischenprodukte zur Weiterbehandlung an andere Unternehmen abgegeben.

Ab 2017 kommen für synthetische Polymere im Düngerecht neue Anforderungen an die Abbaubarkeit im Boden zur Anwendung.

Das Thünen-Institut hat Ergebnisse einer Studie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Novelle der Düngeverordnung (DüV) auf die Kompostanwendung in der Landwirtschaft erstellt. Darin wird dezidiert aufgezeigt, ob, wo und wie die Kompostwirtschaft betroffen sein wird.

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