Düngemittelrecht

Anders als vielfach angenommen, ist die nach der Düngeverordnung (DüV) für bestimmte Düngemittel genannte N-Obergrenze im Herbst von 40 kg NH4-N/ha oder 80 kg Gesamt-N/ha keine Erlaubnis dafür, bis zu dieser Höhe zu düngen. Vielmehr ist die N-Düngung nach der Ernte nur bis zur Höhe des aktuellen Bedarfs zulässig. Wo kein Bedarf gegeben ist, darf auch nicht gedüngt werden. In einem Erlass hat NRW bestimmt, unter welchen Bedingungen ein Bedarf aufgeschlossen werden kann, d.h. eine Düngung nicht…

In einigen Kompostierungs- oder Biogasanlagen wird neben Energiepflanzen oder Reststoffen auch Pferdemist eingesetzt. Hierbei handelt es sich üblicherweise um Chargen, die aus der privaten Reitpferdehaltung oder von Rennbahnen bzw. aus Zuchtbetrieben stammen. Sie setzen sich meist aus größeren Anteilen Stroh gemischt mit den Exkrementen der dort gehaltenen Pferde zusammen. Für den Einsatz von solchem Pferdemist in Kompostierungs- oder Biogasanlagen ist Folgendes zu beachten.

Die amtliche Düngemittelverkehrskontrolle sieht bei Kompostierungs- und Vergärungsanlagen, die Mitglied der Bundesgütegemeinschaft Kompost sind und einer RAL-Gütesicherung unterliegen, einen geringeren Prüfbedarf. 

Quelle: H%K aktuell 12/11

Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat der wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen ein Konzept zur einheitlichen Bewertung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln erarbeitet und dieses am 06. Oktober 2011 auf einer Fachveranstaltung in Speyer vorgestellt.
 

Um Emissionen von Ammoniak (NH3) bei der Ausbringung von flüssigen organischen Düngern in der Landwirtschaft so gering wie möglich zu halten, haben sich die Bundesländer in den Muster-Vollzugshinweisen zu § 4 Absatz 2 DüV auf eine enge Auslegung des Begriffs „Unverzügliche Einarbeitung“ verständigt. Für Gülle, Geflügelkot, flüssige Gärprodukte und Klärschlämme gilt nun, dass die Einarbeitung in den Boden auf unbestellten Flächen vier Stunden nach Beginn der Aufbringung abgeschlossen sein muss.

 

Seit dem Jahr 2010 gelten für bestimmte Inhaltsstoffe von Düngemitteln erweiterte Kennzeichnungspflichten nach Düngemittelverordnung (DüMV). Vor diesem Hintergrund hatte die Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) im vergangenen Jahr ihren Mitgliedern empfohlen, orientierende Untersuchungen zu diesen zusätzlichen Parametern durchzuführen, um zu prüfen, inwieweit hier Komposte oder Gärprodukte betroffen sein können.

Quelle: H&K aktuell 03/2011

Seit dem Jahr 2010 gelten für bestimmte Inhaltsstoffe von Düngemitteln erweiterte Kennzeichnungspflichten nach Düngemittelverordnung (DüMV). Vor diesem Hintergrund hatte die Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) im vergangenen Jahr ihren Mitgliedern empfohlen, orientierende Untersuchungen zu diesen zusätzlichen Parametern durchzuführen, um zu prüfen, inwieweit hier Komposte oder Gärprodukte betroffen sein können.

Seit dem 1. September 2010 ist die neue Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern  in Kraft. Sie enthält neue Regelungen, die auch Biogas- und Kompostierungsanlagen betreffen, die Wirtschaftsdünger verarbeiten.

Im Rahmen der Praxisseminare der Bundesgütegemeinschaft Kompost zum Thema Novelle der Düngemittelverordnung war u.a. die Frage aufgeworfen worden, ob die Verweise der geltenden Klärschlammverordnung (AbfKlärV) auf die Liste zulässiger Ausgangsstoffe/Mischkomponenten gemäß den Tabellen 11 und 12 der „alten“ Düngemittelverordnung (DüMV) noch Bestand haben können, weil die zulässigen Stoffe in der novellierten Fassung der DüMV nunmehr in den Tabellen 7 (Hauptbestandteile) und 8 (Nebenbestandteile)…

Im Sinne einer nachhaltigen Landwirtschaft regelt die Düngeverordnung (DüV) sowohl die gute fachliche Praxis, als auch die Verminderung von stofflichen Risiken und damit die Minimierung von Nährstoffverlusten bei der Anwendung von Düngemitteln. Sie verpflichtet landwirtschaftliche Betriebe, bis zum 31. März für Stickstoff und Phosphor Vergleiche der Zufuhren und Abfuhren für das abgelaufene Düngejahr als Flächenbilanzen ..

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