Seit Januar 2018 ist die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) geltendes Recht. Sie regelt die vom Düngegesetz vorgeschriebenen Pflichten und Vorgehensweisen der Bilanzierung. Der Gesetzgeber zielt dabei insbesondere auf viehhaltende Betriebe und die Abgabe bzw. Aufnahme von Wirtschaftsdüngern zwischen landwirtschaftlichen Betrieben ab