Hygiene

In § 9 der Tierische-Nebenprodukte-Besei-tigungsverordnung (TierNebV) wird für den Transport bzw. die Abgabe von tierischen Nebenprodukten, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind (TNP), die Durchführung eines speziellen Lieferscheinverfahrens vorgeschrieben.

Untersuchungsergebnisse von Materialien können nur ‚richtig‘ sein, wenn die dazu durchgeführte Probenahme ‚richtig‘ war. Dies gilt auch für Düngemittel wie Komposte oder Gärprodukte. War die Probenahme nicht repräsentativ, ist das Ergebnis nichts wert.

In einigen Kompostierungs- oder Biogasanlagen wird neben Energiepflanzen oder Reststoffen auch Pferdemist eingesetzt. Hierbei handelt es sich üblicherweise um Chargen, die aus der privaten Reitpferdehaltung oder von Rennbahnen bzw. aus Zuchtbetrieben stammen. Sie setzen sich meist aus größeren Anteilen Stroh gemischt mit den Exkrementen der dort gehaltenen Pferde zusammen. Für den Einsatz von solchem Pferdemist in Kompostierungs- oder Biogasanlagen ist Folgendes zu beachten.

Im Auftrag des Umweltbundesamtes hat das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) und der Ingenieurverbund Abwasser Abfall (IVAA) eine Studie für Kläranlagenbetreiber erstellt, die den Stand des Wissens und der Technik zur Klärschlammhygienisierung aufzeigt...

Die Kompostierung ist eine geeignete Behandlungsmethode zur Abtötung von Pathogenen und Unkrautsamen. Voraussetzung hierfür ist eine gute und kontrollierte Rotteführung. Schon seit den Anfängen der Kompostierung stand die hygienische Unbedenklichkeit von Komposten im Fokus der Anwender. In zahlreichen Untersuchungen hierzu wurden die Anforderungen an den Behandlungsprozess zur Abtötung von Krankheitserregern oder Unkrautsamen erforscht...

 

Nach den Vorgaben der Bioabfallverordnung muss ein Betreiber einer Kompostierungs– oder Vergärungsanlage für Bioabfälle den Wirkungsgrad seines Behandlungsverfahrens im Hinblick auf die seuchen- und phytohygienische Unbedenklichkeit nachweisen. Als Nachweisverfahren ist eine (einmalige) „direkte Prozessprüfung“ vorgesehen...


Sowohl die Bioabfallverordnung (BioAbfV) als auch die RAL-Güte-sicherung Gärprodukt (RAL GZ 245) sehen eine Prüfung der hygienischen Wirksamkeit des Behandlungsprozesses (Hygienenachweis) von Kompostierungs- und Vergärungsanlagen vor. Produktionsanlagen, die den Nachweis über eine erfolgreiche direkte Prozessprüfung nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 oder eine vergleichbare Hygieneprüfung nach § 3 Abs. 3 Satz 2 BioAbfV (Bescheinigung der Konformität) nicht erbracht haben, dürfen die erzeugten Komposte oder…

Kompostierungsanlagen haben in Deutschland einen hohen Sicherheitsstandard und sind daher besser als ihr Ruf! So lautet das einhellige Fazit der Fachtagung „Gesundheitsgefährdung in Kompostierungsanlagen“, die Ende Mai in Krefeld stattfand. ..
 

In zahlreichen Kläranlagen werden neben den kommunalen Abwässern vermehrt tierische Nebenprodukte als Co-Fermente eingesetzt. In Frage kommen dabei insbesondere Materialien wie Küchen- und Speiseabfälle, tierische Fette sowie Lebensmittelrückstände mit tierischen Bestandteilen. Unter Küchen- und Speiseabfällen werden in diesem Falle sowohl..

Mit der Novelle der Bioabfallverordnung, die für 2009 erwartet wird, werden Anforderungen an die Behandlung/Hygienisierung von Bioabfällen zum Teil geändert oder neue Anforderungen eingeführt. Dabei stellt sich die Frage, ob und wenn ja welche Nachweise, die von den Kompost- oder Vergärungsanlagen in der Vergangenheit bereits erbracht wurden, auch nach der Novelle der Verordnung gelten...

 

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