FAQs zur Bioabfallverordnung (BioAbfV)

Die BGK hat nach Inkrafttreten der “kleinen” Novelle der BioAbfV 2022 eine Sammlung von Antworten zu “häufig gestellten Fragen” (FAQ) zur Umsetzung der Verordnung zusammengestellt. Diese FAQs beziehen sich auf die Ausweitung des Geltungsbereiches (Inkrafttreten 01.05.2023), Vorgaben zum Umgang mit biologisch abbaubaren Kunststoffen (Inkrafttreten 01.11.2023) und Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung vor der Zuführung zur biologischen Behandlung nach § 2a (Inkrafttreten 01.05.2025). Weitere, ergänzende Themen werden in den FAQs der BioAbfV von 2012 behandelt.

Alle Antworten stehen unter dem Vorbehalt möglicher Rechtsauslegungen und der Rechtsanwendung durch den Bund und die Bundesländer.

Geltungsbereich der Bioabfallverordnung (BioAbfV)

Anforderungen zum Umgang mit festen und flüssigen Bioabfälle nach § 2a

Bioabfälle aus der getrennten Sammlung von privaten Haushaltungen – Biotonne

Vorgaben für biologisch abbaubare Kunststoffe

Biologisch abbaubare Kunststoffe in der Düngemittelverordnung (DüMV)

Anwendungsvorgaben im Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau)

Berichts- und Meldepflichten im Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau)