Prüfungen

Untersuchungen

Die Anzahl der jährlich durchzuführenden Regeluntersuchungen (Fremdüberwachung) richtet sich nach der Menge des abgabefertigen Klärschlammkomposts (Output in t Trockenmasse). Die im Anerkennungs- bzw. Überwachungsverfahren erforderliche Anzahl an Untersuchungen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Untersuchungsumfang
Anlagen-Output (t TM/a) Anzahl an Untersuchungen
je Jahr
bis 750 4
751 - 1.250 5
1.251 - 1750  6
1.751 - 2.250 7
2.251 - 2.750 8
2.751 - 3.250 9
3.251 - 3.750  10
3.751 - 4.250 11
über 4.250 12

Die Anzahl der vorgeschriebenen Untersuchungen sind

  • im Abstand von längstens 3 Monaten durchzuführen,
  • dabei müssen die der Gütesicherung unterstehenden Erzeugnisse sowohl nach Art als auch Körnung repräsentativ vertreten sein.

Gütezeichennehmer erhalten von der BGK zu Jahresbeginn einen entsprechenden Probenahmeplan. Eine Übersicht zur erforderlichen Anzahl an Untersuchungen, den zu untersuchenden Parametern sowie der zugehörigen Methodenverweise ist in einem Merkblatt der BGK zusammengefasst.
Die fristgerechte Durchführung der Untersuchungen wird von der BGK quartalsweise überprüft. Säumige Untersuchungen werden angemahnt und nachgefordert.

Prüflabore

Zur Durchführung der im Rahmen der Fremdüberwachung vorgesehenen Produktuntersuchungen bedient sich die BGK unabhängiger notifizierter Prüflabore, die nach einheitlichen Prüfmethoden arbeiten und ihre Kompetenz durch regelmäßige Teilnahme an Ringversuchen belegen. Die Probenahmen für Produktuntersuchungen sind Teil der Probenuntersuchung und sind somit ebenfalls von dafür notifizierten Prüflaboren durchzuführen. Hierzu führt die BGK ein Verzeichnis anerkannter Prüflabore.

Prüflabore sind verpflichtet, die Untersuchungen gemäß dem Methodenbuch der Gütegemeinschaft durchzuführen und die Ergebnisse direkt an die Bundesgütegemeinschaft zu berichten. Die Berichterstattung erfolgt über eine von der BGK bereitgestellte Software (ZASLab.net).

Von der BGK anerkannte Prüflabore in ihrer Nähe finden Sie hier.

Qualitätsbetreuer

Die BGK führt ein Verzeichnis anerkannter Qualitätsbetreuer. Die Listung als Qualitätsbetreuer erfolgt auf Antrag nach Maßgabe der Anforderungen an Sachverständige gemäß § 12 Absatz 6 KrWG.

Aufgabe der Qualitätsbetreuer ist es,

  • Gütezeichennehmer bei der Einrichtung der Eigenüberwachung zur Gewährleistung einer hohen Prozess- und Produktqualität zu unterstützen,
  • Regelmäßige Begutachtungen zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Eigenüberwachung und Prozesslenkung vorzunehmen und
  • Gütezeichennehmer im Hinblick auf Verbesserungen des internen Qualitätsmanagements sowie im Hinblick auf Abhilfe bei Mängeln zu beraten.

Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.