Prüfungen

Untersuchungen

An der Gütesicherung teilnehmende Kläranlagen sind verpflichtet, ihre Abwasserschlämme regelmäßig untersuchen zu lassen. Die Anzahl der jährlich durchzuführenden Regeluntersuchungen (Fremdüberwachung) richtet sich nach der Menge des Abwasserschlamms (Output). Die im Anerkennungs- und Überwachungsverfahren erforderliche Anzahl an Untersuchungen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. 
 

Untersuchungsumfang
Klärschlammenge (t/a) Anzahl an Untersuchungen
je Jahr
bis 750 4
751 - 1.000 5
1.001 - 1.250 6
1.251 - 1.500 7
1.501 - 1.750 8
1.751 - 2.000 9
2.001 - 2.250 10
2.251 - 2.500 11
über 2.500 12

Die Anzahl der vorgeschriebenen Untersuchungen sind im Abstand von längstens 3 Monaten durchzuführen.

Gütezeichennehmer erhalten von der BGK zu Jahresbeginn einen entsprechenden Probenahmeplan. Eine Übersicht zur erforderlichen Anzahl an Untersuchungen, den zu untersuchenden Parametern sowie der zugehörigen Methodenverweise ist in einem Merkblatt der BGK zusammengefasst.

Die fristgerechte Durchführung der Untersuchungen wird von der BGK halbjährlich überprüft. Säumige Untersuchungen werden angemahnt und nachgefordert.

Hinweis: Untersuchungspflichten von Böden gemäß der Klärschlammverordnung sind nicht Teil des Untersuchungsumfangs der RAL-Gütesicherung AS-Düngung. Bodenuntersuchungen hat der nach der Klärschlammverordnung Verantwortliche oder damit Beauftragte Dritte im Rahmen der Eigenüberwachung separat zu veranlassen. Eine Kontrolle über die Durchführung von Bodenuntersuchungen erfolgt im Rahmen der Gütesicherung durch den Prüfbeauftragten.

Prüflabore

Zur Durchführung der im Rahmen der Fremdüberwachung vorgesehenen Produktuntersuchungen bedient sich die BGK unabhängiger notifizierter Prüflabore, die nach einheitlichen Prüfmethoden arbeiten und ihre Kompetenz durch regelmäßige Teilnahme an Ringversuchen belegen. Die Probenahmen für Produktuntersuchungen sind Teil der Probenuntersuchung und sind somit ebenfalls von dafür notifizierten Prüflaboren durchzuführen. Hierzu führt die BGK ein Verzeichnis anerkannter Prüflabore. 

Prüflabore sind verpflichtet, die Untersuchungen gemäß dem Methodenbuch der Gütegemeinschaft durchzuführen und die Ergebnisse direkt an die BGK zu berichten. Die Berichterstattung erfolgt über eine von der BGK bereitgestellte Software (ZASLab.net).

Von der BGK anerkannte Prüflabore in ihrer Nähe finden Sie hier.

Prüfung der Prozesslenkung

Gütezeichennehmer müssen über ein Prozessmodell für die Erzeugung und ein Prozessmodell für die Verwertung verfügen.

Das Prozessmodell Erzeugung enthält

  • die Darstellung des betrieblichen Ablaufs der Klärschlammgewinnung sowie
  • die im Rahmen der Eigenüberwachung vorgesehenen kritischen Kontrollpunkte, von denen besondere Risiken im Hinblick auf die Qualität der Prozesse oder der Endprodukte ausgehen können.

Das Prozessmodell Verwertung enthält

  • die Darstellung der einzelnen Prozessschritte in der Verwertungskette sowie
  • die im Rahmen der Eigenüberwachung vorgesehenen kritischen Kontrollpunkte.

Es müssen Verfahren zur Überwachung und Lenkung dieser Punkte und im Falle der Feststellung von Fehlern geeignete Maßnahmen zu ihrer Korrektur vorgesehen sein.

Die Einhaltung der Anforderungen an die Prozesslenkung werden von qualifizierten, unabhängigen und von der BGK anerkannten Prüfbeauftragten im Rahmen von Prüfungen der Erzeugung und der Verwertung geprüft.

Prüfbeauftragte

Die BGK führt ein Verzeichnis anerkannter Prüfbeauftragter. Die Listung als Prüfbeauftragter erfolgt auf Antrag nach Maßgabe der Anforderungen an Sachverständige gemäß § 12 Absatz 6 KrWG.

Prüfungen der gütegesicherten Erzeugung und Verwertung erfolgen in regelmäßigen Abständen und haben den Zweck,

  • die sich aus der Eigenüberwachung ergebenden Aufgaben und Pflichten des Gütezeichennehmers vor Ort zu überprüfen,
  • die Eigenüberwachung der teilnehmenden Kläranlagen vor Ort zu überprüfen sowie
  • eine permanente Qualitätsverbesserung zu initiieren und nachzuverfolgen.

Es wird zwischen der Prüfung der Kläranlage (Erzeugung) und Verwertung unterschieden.

Die Beauftragung der Prüfung obliegt dem Gütezeichennehmer.

Über die Ergebnisse von Prüfungen erstellt der Prüfbeauftragte einen Prüfbericht, den er der BGK innerhalb eines Monats nach Durchführung der Prüfung zur Kenntnis bringt.

Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.