Gemäß § 3 Absatz 2 der Düngeverordnung (DüV) erfolgt die Ermittlung des Düngebedarfs für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit unter Berücksichtigung des Nährstoffbedarfes der Pflanzen (Werte dazu sind in Anlage 1 DüV zu finden) sowie der im Boden verfügbaren oder verfügbar werdenden Nährstoffmengen...