Mit der kleinen Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) wird sich ihr Geltungsbereich deutlich ausweiten. Dann wird auch der Einsatz von Komposten im Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau) von den Vorgaben zur Behandlung und zur Untersuchung sowie von Berichts- und Kennzeichnungspflichten bei der Anwendung betroffen sein.