Zum 01. Mai 2023 ist die Erweiterung des Geltungsbereiches der BioAbfV in Kraft getreten. Dies wirkt sich u. a. auf die Anwendung von Kompost im Garten- und Landschaftsbau und auf die Verwertung von Holz- und Pflanzenaschen aus, sofern diese gemeinsam mit behandelten Bioabfällen erfolgt.