In der Diskussion um die Ausgestaltung der kommunalen Abfallwirtschaft wird in einigen Kommunen darüber nachgedacht, die getrennte Bioabfallsammlung nicht einzuführen oder diese wieder einzustellen. Begründet wird dies in der Regel mit ökonomischen Zwängen.
Vor diesem Hintergrund wurde das INFA - Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH, Ahlen, unter Leitung von Prof. Dr. Gallenkemper, von der nordrhein-westfälischen Humus- und Erdenwirtschaft (VHE NRW) beauftragt, eine Kostenbetrachtung für die separate Rest- und Bioabfallsammlung im Vergleich zur gemeinsamen Erfassung und Entsorgung mit dem Restabfall (Hausmüll) durchzuführen.
Für typische Entsorgungssituationen (städtische und ländliche Entsorgungsgebiete) wurden an Hand von Modellrechnungen die Logistik- und Behandlungskosten einer getrennten Rest- und Bioabfallerfassung gegenüber der gemeinsamen Entsorgung von Bioabfall mit den Restabfällen ermittelt. Neben üblichen mittleren Annahmen wurden auch Sensitivitätsbetrachtungen z.B. hinsichtlich variierender Logistik- und Behandlungskosten vorgenommen.
Die detaillierten Ergebnisse der Untersuchungen werden in den folgenden Beiträgen vorgestellt.
Bei ausreichender Abschöpfung des kompostierfähigen Materials, so das Fazit, führt die Einführung der Biotonne, zu einer Kostenreduzierung der Hausmüllentsorgung. Die Höhe der Kostenwirkung hängt im wesentlichen von den logistischen Vorraussetzungen und der Kostendifferenz zwischen der Bioabfallbehandlung und der Hausmüll-/Restabfallbehandlung ab.
Erheblichen Einfluss auf die Kostenstruktur haben insbesondere
• die Gebietsstruktur (GS),
• der Anschlussgrad an die Biotonne,
• das Leerungsintervall (Rest-/Bioabfall),
• die zu berücksichtigenden Leistungsdaten sowie
• die Differenz zwischen Behandlungskosten für Rest- und Bioabfall.
Die Autoren der Studie verweisen auch darauf, dass bei der Entscheidung hinsichtlich der Einführung bzw. Fortführung einer getrennten Bioabfallerfassung neben den monetären Aspekten auch weiterer Kriterien relevant sind.
Dazu gehören u.a.:
- Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur getrennten Sammlung und Behandlung von Bio- und Grünabfällen, Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen (insbesondere die Konzeption der Restabfallbehandlung),
- Anschluss- und Benutzungszwang (mit z.B. Freistellungsmöglichkeit bei nachgewiesener Eigenkompostierung),
- die Gebührenstruktur.
Die Studie kann hier<link file:3370 download> [PDF]<link file:3370 download> heruntergeladen werden.(KE)
Quelle: H&K 1/05