Der Einsatz von Kompost wird auch auf Golfplätzen immer beliebter

Kompost ist gut, günstig und lässt sich vielfältig einsetzen. Daher wird der Einsatz von Kompost auch auf Golfplätzen immer beliebter. Drei Experten berichten nachfolgend über ihre Erfahrungen.

Über 80 Golfplätze hat die Deutsche Golf Consult (DGC) als Beratungs- und Planungsunternehmen bislang gebaut, häufig wurde dabei auch Kompost eingesetzt. "Seit 25 Jahren experimentieren wir bereits mit dem organischen Bodenverbesserer", erzählt Karl Ferdinand Grohs, einer der drei Geschäftsführer der in Hannover und Essen ansässigen DGC, "und wir sind insbesondere vom guten Kosten-Nutzen-Verhältnis des Komposts überzeugt."

Die Golf- und Landschaftsarchitekten setzten Kompost erstmals 1984 am Bodensee ein. Als ein Golfplatz auf dem dortigen steinigen, kargen Untergrund gebaut werden sollte, mangelte es an geeignetem Humusboden. Das nahegelegene Kompostwerk lieferte Kompost als Bodenverbesserer und Nährstofflieferant.

berall dort, wo Golfplätze auf extrem humusarmen Böden angelegt würden, gäbe es keine umweltfreundlichere und bessere Alternative, berichtet Grohs nach inzwischen vielfachem Einsatz von Kompost. Ob es sich dabei um extreme Standorte wie bei der Rekultivierung von Rohböden im Rheinischen Braunkohlenrevier oder um konventionelle, ehemalige Ackerböden handle, für die Planer der DGC sei Kompost bei der Anlage von Faiways und Pflanzungen ein Muss.

Dass der Einsatz von Kompost preiswürdig ist, zeigt die Golfanlage in Sundern am Sorpesee. In einer Gemeinschaftsarbeit der Deutschen Golf Consult sowie der GaLaBau-Unternehmen Klute und Pötter entstand der erste Bauabschnitt der öffentlichen Golfanlage, die 2000 im Landeswettbewerb des damaligen Ministeriums für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen als "vorbildliche und kostengünstige Sportstätte in NRW" ausgezeichnet wurde.

"Der Platz ist ein Paradebeispiel für die Vorteile des Komposteinsatzes beim Golfplatzbau", sagt Reimund Klute. "Da der Boden sehr steinig und somit ungeeignet für anständige Faiways und Greens war, musste eine Deckschicht aufgebracht werden." Doch auf den erodierten Böden des Sauerlandes wusch der Regen die Humusdecke teilweise weg. "Als wir diese Schäden sahen, begannen wir, auf den exponierten Flächen eine 10 bis 15 Zentimeter starke Schicht aus lehmigem Boden und Kompost im Mischungsverhältnis 80 zu 20 aufzutragen", erzählt der GalaBauer. Insgesamt verarbeiteten die Unternehmen rund 700 Kubikmeter Kompost in einer feinen Absiebung von 0 bis 10 mm im ersten Bauabschnitt des rund 90 Hektar großen Golfplatzes.

"Der Erfolg war nach ein paar Wochen deutlich sichtbar", berichtet Reimund Klute. "Die Flächen hatten viel mehr Halt. Außerdem brauchten wir auf den mit Kompost behandelten Abschnitten nicht nachzudüngen." Auch auf den weiteren Bauabschnitten des Golfplatzes Sundern wird Kompost eingesetzt werden, da ist sich Reimund Klute sicher. Für den Gronauer Golf- und Sportplatzspezialisten Josef Pötter war der Komposteinsatzes im Sauerland eine Premiere. Das gute Pflanzenwachstum und Bodenleben sowie die Haltefähigkeit der Böden haben den Spezialisten überzeugt.

Einigkeit besteht bei allen drei Experten, dass der eingesetzte Kompost unbedingt gütegesichert sein sowie den "Qualitätsanforderungen und Anwendungsempfehlungen für organische Mulchstoffe und Komposte im Landschaftsbau" entsprechen sollte. Dies schreibt auch die in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Golf Verband neu aufgelegte Richtlinie der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) mit dem Titel "Bau von Golfplätzen" vor.
Die Richtlinie basiert auf Ergebnissen und Erfahrungen einschlägiger Forschung, Beratung, Planung sowie Bauausführung und entspricht damit den anerkannten Regeln der Technik im Sinne der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB). In der Richtlinie sind die hervorragenden Eigenschaften von organischen Bodenverbesserern wie beispielsweise Kompost für den Bau von Golfplätzen beschrieben.

Quelle: Beschaffungsdienst GALABAU, 22. Jg., Nr. 11/12-2002, S. 12f. (SR)

Quelle: H&K 1/2003, S. 44