Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat eine umfassende Studie zu Fragen des Beitrages der Eigenverwertung von Bioabfällen im Hinblick auf die Getrenntsammelpflicht nach § 11 Absatz 1 KrWG sowie die Bedeutung illegaler Ablagerungen von Grünabfällen in der Landschaft herausgegeben.