Seit 2024 belegt das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) die thermische Abfallverwertung mit einem CO2-Preis. Dies betrifft damit auch Siebüberläufe aus der Bio- und Grüngutbehandlung, für die unrealistisch hohe fossile Brennstoffanteile angesetzt werden, die an den tatsächlichen Praxiswerten vorbeigehen