Am 22. September 2021 verabschiedete das Bundeskabinett den Entwurf zur „kleinen“ Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV). Den Betreibern von Kompostierungs- und Biogasanlagen stellt sich damit die Frage, welche Auswirkungen, Vorteile und erforderlichen Umstellungen im Anlagenbetrieb durch diese Gesetzesänderung zu erwarten sind.