Am 09. Oktober 2008 wurden die Anhänge IV und V der EU-Verordnung zur „Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien“ (REACH) im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. In diesen Anhängen werden Stoffe benannt, die von der Registrierungspflicht befreit sind. Kompost und Biogas wurden jetzt in Anhang V von „REACH“ unter Punkt 12 aufgenommen. Damit ist Kompost von der Registrierungs- und Bewertungspflicht ausgenommen, unabhängig davon, ob Kompost als Abfall oder Produkt eingestuft wird. Auch die Pflichten für nachgeschaltete Anwender gelten nicht...