Die BGK hat ihre Information „Kompostierung von Biokunststoffen ist ein Irrweg“ aktualisiert und an die geänderten Vorgaben der BioAbfV angepasst. Dabei ändert sich nichts an der grundsätzlichen Einschätzung der BGK, dass Biokunststoffe keinerlei Nutzen als Kompostrohstoff für den Prozess und die Düngeprodukte aufweisen.