Kreislaufwirtschaftsgesetz am 1. Juni in Kraft getreten

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hat das bislang geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) abgelöst. Das KrWG ordnet und steuert die Abfallwirtschaft in Deutschland, einen Wirtschaftssektor mit 160.000 Beschäftigten. Auch für die getrennte Sammlung und Verwertung von Bioabfällen hat das KrWG Neuerungen gebracht. 

Quelle: H&K aktuell 06/2012