Mehr Sortenreinheit bei der Sammlung von Bioabfällen

Am 01.05.2025 treten die Anforderungen des §2a BioAbfV in Kraft. In der dreijährigen Übergangszeit seit Mai 2022 haben bereits viele Aktivitäten und Maßnahmen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) zu deutlichen Verbesserungen der Bioabfallqualitäten geführt.