Am 01.05.2025 treten die Anforderungen des §2a BioAbfV in Kraft. In der dreijährigen Übergangszeit seit Mai 2022 haben bereits viele Aktivitäten und Maßnahmen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) zu deutlichen Verbesserungen der Bioabfallqualitäten geführt.