Die Clearingstelle EEG hat in Ihrem Empfehlungsverfahren 2008/48 eine sehr weite Auslegung der Stoffgruppe "Pflanzen und Pflanzenbestandteile, die im Rahmen der Landschaftspflege anfallen"; (kurz: "Landschaftspflegeabfälle") vorgenommen. Nunmehr fallen auch die rund 5 Mio. t getrennt erfassten Garten- und Parkabfälle, die üblicherweise in Kompostierungsanlagen verwertet werden, in diese Kategorie und können bei der energetischen Verwertung über die Einspeisevergütung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) den sogenannten NawaRo-Bonus in Anspruch nehmen. Die Anwendung des NawaRo-Bonus auf Garten- und Parkabfälle war und bleibt allerdings nicht unumstritten...