PFT-Skandal und seine Folgen

Die Befunde erhöhter Konzentrationen an Perfluorierten organischen Tensiden (PFT) in der Ruhr und in der Möhne (Hochsauerlandkreis, NRW) sowie in einigen Nebenflüssen hatten auf EU, Bundes- und Landesebene zu umfassenden Maßnahmen in der Ursachenforschung und Schadensbegrenzung geführt.

PFT wird z.B. als Netzmittel bei der Herstellung photografischer Filme und Papiere und als Emulgator u.a. bei der Herstellung von Antihaftbeschichtungen von Pfannen eingesetzt. Insbesondere die wichtige Untergruppe Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) ist persistent, reichert sich im Körper an und ist toxisch.
Das europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Ministerrat haben sich auf ein Verbot von Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), der wichtigsten Untergruppe von PFT, geeinigt. Gegenüber der ursprünglichen Vorlage folgte man den deutschen Bemühungen um eine weitere Verschärfung des PFT-Verbotes. So werden Konzentrationen von 0,005 % verboten und nicht, wie zuvor vorgeschlagen, erst bei einer Konzentration von 0,1 %. Außerdem erweitert sich das Verbot auch auf Feuerlöschmittel und dekorative Verchromung.

Bereits im Juli brachte die Trinkwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) beim Umweltbundesamt eine Stellungnahme zur vorläufigen Bewertung von PFT im Trinkwasser heraus. Die Stellungnahme kann im Internet unter <link http: www.umweltbundesamt.de uba-info-presse hintergrund pft-im-trinkwasser.pdf external-link-new-window>www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/hintergrund/pft-im-trinkwasser.pdf eingesehen werden.

Einige Angaben der Stellungnahme sind in nachfolgender Tabelle zusammengefasst.



Abkürzungen: Perfluortenside, (PFT), Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)

NRW-Umweltminister Eckhard Uhlenberg setzte sich auf der Umweltministerkonferenz (UMK) in Berlin dafür ein, dass Abfallgemische zur Verwertung im Landbau nur aus solchen Bestandteilen hergestellt werden, die lückenlos bis zum Herkunftsort des Abfalls zurückverfolgt werden können. Die Agrarminister hatten sich bereits Ende September für eine Novelle der Bioabfall- und der Düngemittelverordnung ausgesprochen.

Auslöser des PFT-Skandals waren Untersuchungen des Instituts für Hygiene und öffentliche Gesundheit (IHGÖ) der Universität Bonn, bei denen erhöhte PFT Konzentrationen in Möhne und Ruhr festgestellt worden waren. Als Ursache wurde zeitnah vermutet, dass die Einträge von Bodengemischen herrühren, die auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht worden waren. Intensive Bodenuntersuchungen bestätigen heute die Spannweite der bisher festgestellten PFT Werte auf den Flächen, die mit dem Abfallgemisch der Firma GW Umwelt beschickt wurden. Bei diesem Betrieb handelt es sich um eine Bodenaufbereitungsanlage und nicht um eine Kompostierungsanlage.

Zu Beginn der Ermittlungen wurde in der Presse wiederholt von Bioabfallkompost gesprochen. Tatsächlich waren die organischen Abfälle aus verschiedensten Quellen im In- und Ausland ohne weitere Aufbereitung gemischt und vertrieben worden. Dass Komposte in diesem Zusammenhang zu Recht außer Verdacht stehen, haben Untersuchungen von Produktionsanlagen der Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) belegt, bei denen alle aus diesem Anlass kurzfristig untersuchten Komposte unterhalb der Nachweisgrenze für Feststoffuntersuchung von 0,5 µg/kg lagen, d.h. keine perfluorierte Tenside nachweisbar waren.

Mit der Ausbringung der Gemische, welche Schlämme aus dem Ausland enthielten, gingen zum Teil erhebliche Zuzahlungen an die Landwirte einher. In drei Bundesländern (Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen) sollen auf insgesamt 1600 ha auf rund 1000 Flächen das belastete „Bodengemisch“ ausgebracht worden sein.

Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft, in wieweit nicht nur die GW Umwelt, sondern auch die Landwirte zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Unabhängig von der juristischen Auseinandersetzung in dieser Frage stellt das Land NRW 1 Mio. Euro für die Sanierung einer Fläche im Hochsauerlandkreis zur Verfügung, auf die 80 % der PFT Belastung in der Möhne zurückzuführen sind. (LN)

Quelle: H&K 2/2006, S. 102