Radioaktivität von Komposten entsprechen üblichen Werten

Im Rahmen des Strahlenschutzvorsorgegesetzes (StrVG) untersuchen die Bundesländer entsprechend einem festgelegten jährlichen Untersuchungsprogramm Umweltproben auf radioaktive Inhaltsstoffe. Die routinemäßigen Untersuchungen von z.B. Oberflächenwasser, Sediment, Boden, pflanzliche Indikatoren, Abwasser, Klärschlamm, Kompost usw. dienen der Ermittlung der Radioaktivität in der Umwelt und der Gewinnung von Referenzwerten für die Beurteilung von etwaigen Ereignissen mit radiologischen Auswirkungen...<link file:3991 download>